17.5346 · Fragestunde. Frage · 2017-09-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Antwort auf die Interpellation 17.3274 lässt den Schluss zu, dass von 8143 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden 2020 einen Ausweis bei sich hatten, indes nur 305 davon als gültig betrachtet werden.
- Ist das so?
- Ist der Rest als Fälschung identifiziert worden?
- Welchen Ausländerstatus haben unbegleiteten minderjährige Asylsuchende?
- Was passiert mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nach Erreichen der Volljährigkeit?
- Können sie ab diesem Zeitpunkt ein Gesuch um Familiennachzug einreichen?
- Ist das erfolgt?
- Wenn ja wie oft und wie viele wurden bewilligt?