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17.5362 · Fragestunde. Frage · 2017-09-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat den Grundsatzentscheid gefällt, das Pensionsalter für Angehörige der Berufsarmee und des Grenzwachtkorps sowie für Diplomatinnen und Diplomaten auf 65 Jahre zu erhöhen.

Bedeutet dies, dass er die Besonderheit dieser Personalkategorien nicht mehr anerkennt, und falls ja, aufgrund welcher Beurteilung für jede dieser Berufsgruppen erfolgte der Entscheid?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stellt die besonderen Personalkategorien nicht infrage. Indes ist er der Meinung, dass angesichts der generellen gesellschaftlichen und demografischen Entwicklung auch bei den besonderen Personalkategorien der Bundesverwaltung eine Erhöhung des Rücktrittsalters vertretbar ist. Mit dem angestrebten Rentenalter von 65 Jahren für die Angehörigen der besonderen Personalkategorien müssen die geltenden Laufbahnmodelle grundlegend überarbeitet werden. Ziel ist es, für jede betroffene Personalkategorie eine auf sie zugeschnittene Lösung mit einer entsprechenden Übergangsfrist zu erarbeiten.