17.5375 · Fragestunde. Frage · 2017-09-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Verkehr hat im September informiert, dass die Bahnunternehmen ab 2020 eine "Superveloce"-Verbindung für den Personenverkehr Zürich-Mailand planen: "Diese kann nur geführt werden, wenn dazu einige Gütertrassen geopfert werden."
- Wird der Bundesrat diese Prioritätensetzung der Bahnen beim alpenquerenden Verkehr still dulden?
- Oder wird er gestaltend eingreifen, um einen Angriff auf die Politik zur Güterverkehrsverlagerung abzuwenden?
- Wie wird er die nötigen Trassen konkret sichern?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesbehörden sind die Gestalter der Politik zur Güterverkehrsverlagerung. Mit der Revision des Gütertransportgesetzes und des Eisenbahngesetzes einerseits und den neuen Fabi-Planungsprozessen andererseits hat der Bund die dafür notwendigen Instrumente geschaffen. Das wichtigste Instrument ist das Netznutzungskonzept. Der Bundesrat hat dieses am 30. August 2017 in Kraft gesetzt. Damit kann das Bundesamt für Verkehr verhindern, dass der Güterverkehr durch neue Angebote im Personenverkehr verdrängt wird. Das Netznutzungskonzept legt die Anzahl der alpenquerenden Güterverkehrstrassen über die Gotthard- und die Lötschberg-Simplon-Achse fest. Auf diesen gesicherten Trassen darf der Güterverkehr durch den von den Bahnen angekündigten Superschnellzug nach Mailand nicht verdrängt werden. Die jährlichen Netznutzungspläne sind die Grundlage für die Trassenvergabe. Damit werden die Güterverkehrstrassen operativ gesichert.