17.5386 · Fragestunde. Frage · 2017-09-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gewisse Spezialangebote im öffentlichen Verkehr werden nur mehr online oder mobile angeboten, wie zum Beispiel Spartageskarten und andere Sparbillette der SBB. Am Schalter werden sie nicht angeboten, was jene Personen diskriminiert, die diese moderne Technik nicht beherrschen. Das betrifft insbesondere ältere Leute.
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieser Zustand das Gebot der Rechtsgleichheit verletzt?
- Falls ja, was für Ausweichmöglichkeiten sieht er für diese sich benachteiligt fühlenden Personen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat sieht keinen Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot, wenn die Transportunternehmen einzelne Fahrausweise nur auf internetbasierten Verkaufskanälen anbieten. Voraussetzung ist dabei ein barrierefreier Zugang, welcher allen Menschen offensteht.