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17.5483 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die strikte Fristanwendung von Artikel 34 des Zollgesetzes, die das Bundesverwaltungsgericht neu von der Eidgenössischen Zollverwaltung verlangt, stellt Behörden und Wirtschaft vor grösste Probleme. Die Fristen sind schlicht nicht realistisch. Mit dem Postulat 17.3377 ist der Bundesrat bereits beauftragt, eine Anpassung des Zollgesetzes vorzulegen.

Ist der Bundesrat bereit, die Eidgenössische Zollverwaltung anzuweisen, bis zur Gesetzesänderung ihre heutige, langjährige und völlig unbestrittene Praxis in der Anwendung der Fristen gemäss Artikel 34 des Zollgesetzes weiterzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen von Dazit eine wirtschaftsfreundliche Lösung für die Berichtigung von Zollanmeldungen vorzuschlagen. Unterdessen erfolgt die Fristanwendung von Artikel 34 des Zollgesetzes weiterhin nach praktikablen Gesichtspunkten.