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17.5494 · Fragestunde. Frage · 2017-11-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Eine Person, die im Laufe ihres Lebens eine grössere Anschaffung macht, fuhr bisher bezüglich späteren Ergänzungsleistungen gleich gut, ob sie einen Kredit aufgenommen hat und diesen später abbezahlt hat oder ob sie zuerst das Geld gespart und dann die Anschaffung getätigt hat. Mit der Neuregelung der Ergänzungsleistungen soll der Vermögensabbau sanktioniert werden.

Bedeutet dies, dass in Zukunft eine Person, die auf Kredit lebt, besser fährt als eine andere, die sich das Geld zuerst anspart (vgl. Art. 11a Abs. 3 ELG)?