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17.5501 · Fragestunde. Frage · 2017-11-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Zivilgesellschaft fordert seit Langem die Schaffung einer Koordinationsstelle zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft, um die Empfehlungen der internationalen Menschenrechtsorganisationen umzusetzen. Die Schweiz hat im Rahmen der Universal Periodic Review soeben vier Empfehlungen angenommen, die eine Einrichtung einer solchen Koordinationsstelle fordern.

Bedeutet dies, dass der Bundesrat bereit ist, die Einrichtung einer Plattform (wieder) zu diskutieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Empfehlungen angenommen, weil sie bereits umgesetzt werden. Die geforderte Koordination wird im Rahmen der Kerngruppe internationale Menschenrechtspolitik (KIM) sichergestellt. In der KIM sind nicht nur sämtliche Stellen des Bundes vertreten, die mit Aufgaben im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes betraut sind. Einsitz haben auch Vertreterinnen und Vertreter der thematisch interessierten interkantonalen Konferenzen und der ausserparlamentarischen Kommissionen. Die Sitzungen der KIM finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Im Dezember 2016 verabschiedete die KIM ein Konzept für eine Koordination der Staatenberichtsverfahren. Dieses Konzept sieht vor, dass die KIM die Koordination der Berichtsverfahren als ständiges Traktandum an jeder Sitzung behandelt. Das Bundesamt für Justiz nimmt dabei die Aufgaben eines Focal Point wahr, der die Arbeiten der KIM zur Koordination der Berichtsverfahren vorbereitet und umsetzt.

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