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17.5606 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Auf den Appell gegen die sture Anwendung der Dublin-Verordnung hin hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) erklärt, die Schweiz habe zwischen Januar 2014 und Ende Oktober 2017 in mehr als 5600 Fällen von der Souveränitätsklausel Gebrauch gemacht (RTS, 21. November 2017). Diese Zahl betrifft nicht nur Wegweisungen, auf welche die Schweiz aus freien Stücken verzichtet hat, sondern auch solche, die von der Justiz angeordnet wurden.

Das SEM wird ersucht, die Zahl der "Souveränitätsklausel-Fälle" zwischen 2014 und 2017 pro Jahr und pro Land anzugeben und zu unterscheiden, ob die Klausel frei oder infolge einer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes angewendet wurde.