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Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau

18.313 · Standesinitiative · 2018-05-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Grossrat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf:

  • das Bundesrecht dahingehend zu revidieren, dass die Kantone die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau, namentlich punkto Lohn, überprüfen können;
  • das Bundesrecht dahingehend zu revidieren, dass die Kantone gemeinsam mit den Sozialpartnern die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern bei den Arbeitgebern aktiv umsetzen können.

Begründung

Der Genfer Grossrat reicht diese Standesinitiative ein in Anbetracht dessen, dass:

  • es zur Verwirklichung der Gleichstellung nicht reicht, sie in der Verfassung zu verankern;
  • die rechtliche Gleichstellung von anhaltenden Anstrengungen begleitet sein muss, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erwirken;
  • die Ungleichbehandlungen zwischen Mann und Frau fortbestehen;
  • sich die Anreize zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau als wirkungslos erwiesen haben;
  • es nun gilt, diese Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.