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18.318 · Standesinitiative · 2018-10-02

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Bund wird aufgefordert, dahingehend tätig zu werden, dass die erbrachten Leistungen in der Tarifstruktur für die eigenständigen Kinderspitäler und die in Erwachsenenspitälern integrierten Kinderkliniken sowohl für den spitalambulanten als auch den stationären Bereich kostendeckend vergütet werden.

Begründung

Die Abgeltung für die spezialisierte Kindermedizin ist anerkanntermassen unzureichend - selbst der Bundesrat ist mittlerweile dieser Ansicht. Es fehlt die entscheidende Korrektur durch die Swiss DRG AG. Der Bundesrat genehmigt regelmässig die von der Swiss DRG AG beantragte Tarifstruktur und hat damit die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

Der Kanton Thurgau unterhält im eigenen Kanton eine in einem Erwachsenspital integrierte Kinderklinik in Münsterlingen und ist Trägerkanton eines der drei eigenständigen Kinderspitäler der Schweiz: dem Ostschweizer Kinderspital mit Standort in St. Gallen. Dieses ist wie die beiden anderen eigenständigen Kinderspitäler, das Universitätskinderspital Zürich und das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB), seit Jahren defizitär und muss von den Trägern subventioniert werden. Dabei stehen die Trägerkantone in einer besonderen Verantwortung. Jüngstes Beispiel ist der bevorstehende Beschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals (16/BS 18/158), welcher einer Volksabstimmung untersteht. Die Ursache der schwierigen finanziellen Situation liegt bei den Tarifstrukturen. Sowohl im spitalambulanten wie im stationären Bereich ist die Tarifierung für die eigenständigen Kinderspitäler und die in Erwachsenenspitäler integrierten Kinderkliniken ungenügend.

Die Kinderspitäler haben die ganze Leistungskette, von der Grund- über die spezialisierte sowie hochspezialisierte Medizin, anzubieten und fungieren als sogenannte Endversorgerspitäler. Die spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin findet im Gegensatz zur Erwachsenenmedizin fast ausschliesslich in den Kinderspitälern und in Spitälern integrierten Kinderkliniken statt. In den Kinderspitälern kumulieren sich zudem spezielle ungünstige Faktoren. So haben Kinderspitäler im Gegensatz zu Erwachsenenspitälern kaum privat- oder halbprivatversicherte Patienten und damit nicht die Möglichkeit der heute in Erwachsenenspitälern gängigen Quersubventionierung. Die besonders aufwendigen angeborenen Erkrankungen, die über die Invalidenversicherung (IV) abgegolten werden (vgl. Geburtsgebrechen weiter unten), stellen für die Spitäler eine zusätzliche finanzielle Herausforderung dar.

Im spitalambulanten Bereich wurde die Kinder- und Jugendmedizin zweimal hart getroffen; 2014 durch den bundesrätlichen Tarmed-Eingriff 1.08_BR und aktuell durch den erneuten Tarmed-Eingriff 1.09_BR. Alleine aufgrund des letzten Eingriffs steigen die jährlichen Defizite der eigenständigen Kinderspitäler zwischen 2016 und 2018 von 21 Millionen Franken auf 30,3 Millionen Franken, dasjenige des Ostschweizer Kinderspitals von 4,2 Millionen Franken auf 6,3 Millionen Franken.

Seit Einführung der Fallpauschalen unter Swiss DRG im Jahr 2012 stehen die Kinderspitäler aufgrund unzureichender Kostenabbildung unter grossem finanziellem Druck, da die Leistungen immer noch nicht adäquat abgebildet werden. Insbesondere die aufwendigen Patienten mit sogenannten Geburtsgebrechen, die in den Kinderspitälern einen überproportional hohen Anteil ausmachen und über die IV abgegolten werden, bereiten den Kinderspitälern grosse Sorgen. Auch dort kommt das Fallpauschalensystem von Swiss DRG zum Einsatz. Die Verhandlungen sowohl mit der IV als auch mit gewissen Krankenkassen gestalten sich jeweils ausserordentlich schwierig, weil von diesen Vertragspartnern weder der für Kinder und Jugendliche mangelhafte Entwicklungsstand des DRG-Systems noch die grundsätzlichen Mehraufwändungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen anerkannt werden.

Die von Swiss DRG bei Polynomics in Auftrag gegebene Studie "Theoretische und empirische Analyse zu den Mehrkosten der Kinderspitäler unter Swiss DRG" aus dem Jahr 2017 zeigt auf, dass die Kinderspitäler kaum Ineffizienzen aufweisen. Sie sind gut geführt und arbeiten effizient.

Die Finanzierung der Kinderspitäler sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ist langjährig massiv unzureichend, denn die Abbildung der stationären Kindermedizin ist unter den aktuellen Abrechnungsmodellen Swiss DRG und Tarmed nicht sachgerecht. Dies führt zu ständiger Planungsunsicherheit. Hinzu kommt, dass aufgrund der Systemfehler bei der Spitalfinanzierung das Ostschweizer Kinderspital offiziell aufgefordert wird, Finanzierungslücken mittels Aufbau eines professionellen Fundraisings zu stopfen.