18.3201 · Interpellation · 2018-03-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung beauftragt Bund und Kantone, die gesetzlichen Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vorzunehmen. Anfang 2017 hat der Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik gezeigt, dass es bei der tatsächlichen Umsetzung dieses verfassungsmässigen Auftrags noch zahlreiche Lücken gibt. Obwohl seit 2004 ein merklicher Fortschritt zu verzeichnen ist, besteht in vielen Punkten noch immer Verbesserungsbedarf.
So empfiehlt der Bericht vier Handlungsfelder: Gleichstellung, Vernetzung, Steuerung und Transparenz. Im Bereich der Gleichstellung wurden bereits konkrete Massnahmen getroffen, namentlich die Lancierung des Programms "Gleichstellung und Arbeit" durch das EBGB; was in den Feldern Vernetzung, Steuerung und Transparenz geschehen soll, bleibt dagegen unspezifisch.
Daher frage ich den Bundesrat:
1. Mit welchen Massnahmen wird die horizontale Koordinierung zwischen den Bundesstellen verbessert, die im Bereich der Behindertenpolitik tätig sind?
2. Wurde eine Schnittstelle in den Kantonen eingerichtet in Form einer kantonalen Stelle, die für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Behindertenpolitik zuständig ist?
3. Wurden Monitoring-Instrumente eingerichtet, um Daten besser erfassen zu können und somit das Erstellen von Aktionsplänen zu erleichtern?
4. Wurden Kommunikationsinstrumente zu Fragen der Gleichstellung eingerichtet, um Informationen zu verbreiten und Transparenz zu garantieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) vom 11. Januar 2017 über die Entwicklung der Behindertenpolitik (vgl. www.ebgb.ch > Behindertenpolitik) schlägt verschiedene Massnahmen vor. Der Bundesrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, die vorgeschlagenen Massnahmen weiterzuentwickeln und in einem zweiten Bericht vorzustellen.
Dieser zweite Bericht des Bundesrates wurde am 9. Mai 2018 verabschiedet (vgl. www.ebgb.ch > Behindertenpolitik) und weist darauf hin, dass die Behindertenpolitik eine Querschnittaufgabe ist, für die sowohl der Bund als auch die Kantone zuständig sind.
1. Die Koordination zwischen den Bundesstellen bei der Behindertenpolitik soll verstärkt werden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) wird künftig in Absprache mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen die Aktivitäten im Zusammenhang mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene koordinieren. Zu diesem Zweck wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe gebildet, die den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Bundesämtern erleichtern und den frühzeitigen Einbezug der Anliegen der Behindertenpolitik in die Arbeit des Bundes sicherstellen soll.
2. Bund und Kantone haben sich geeinigt, die Zusammenarbeit im Bereich der Behindertenpolitik im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik zu vertiefen. Auf interkantonaler Ebene unterstützt, fördert und koordiniert die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen in der Sozialpolitik. Die SODK hat Anfang 2018 eine Fachkonferenz der kantonalen Beauftragten für Behindertenfragen ins Leben gerufen. Auf kantonaler Ebene sind die Kantone für die Schaffung einer solchen Schnittstelle zuständig.
3. Zur Steuerung und Sichtbarmachung der Behindertenpolitik schlägt der Bericht eine gemeinsame Bestandesaufnahme vor, auf deren Grundlage die nötigen Daten für die verschiedenen Bereiche der Behindertenpolitik erhoben und bearbeitet werden können. Ziel ist eine bessere Umsetzung und eine bessere Entwicklung der Behindertenpolitik. Auf der Grundlage dieser Bestandesaufnahme ist ein Monitoring einzelner Schwerpunktthemen vorgesehen. Mit dem Monitoring sollen die Daten systematisch erfasst und die Entwicklungen der wichtigsten Bereiche der Behindertenpolitik beobachtet werden, um die Steuerung der Politik laufend zu verbessern.
4. Die Information und die Kommunikation sind wichtige Anliegen der Behindertenpolitik. Die Kommunikation über die Schwerpunktthemen der Behindertenpolitik wird verstärkt. Der im Bericht vorgesehene Überblick soll auch die Information verbessern und einen systematischen Erfahrungsaustausch ermöglichen.
Antwort des Bundesrates.