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18.3212 · Interpellation · 2018-03-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 31. Oktober 2017 legten zehn rumänische Abgeordnete und Senatoren der parlamentarischen Mehrheit dem Parlament eine Justizreform vor. Sie stiess in Rumänien auf erbitterten Widerstand der Bevölkerung und löste weltweit scharfe Kritik aus, weil die Unabhängigkeit der Justiz untergraben und Staatsanwälte, Richter und Untersuchungsbehörden dem Justizminister unterstellt werden sollen.

1. Teilt der Bundesrat die Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien in Bezug auf die vorgeschlagene Justizreform, wie sie zahlreiche westliche Staaten geäussert haben?

2. Rumänien ist Mitglied von Europarat und OSZE. In welcher Form hat der Bundesrat die rumänische Regierung an ihre Verpflichtungen hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz erinnert? Welche Schritte hat er auf multilateraler Ebene eingeleitet? Sieht er weitere Massnahmen vor?

3. Schweizer Unternehmen tätigten in Rumänien laut Schweizerischer Nationalbank im Jahre 2011 Direktinvestitionen im Umfang von 603 Millionen Franken. Seither gingen diese stark zurück. 2015 zog die Schweiz sogar Direktinvestitionen in der Höhe von 110 Millionen Franken aus Rumänien zurück und 2016 weitere 25 Millionen. Verschlechtert sich in Rumänien das Investitionsklima? Sieht der Bundesrat einen Zusammenhang mit der wachsenden Rechtsunsicherheit in Rumänien? Wie beeinflusst die geplante Justizreform das Investitionsklima in Rumänien?

4. Die rumänische Antikorruptionsbehörde DNA hat allein 2016 Verfahren gegen 30 hohe Beamte, darunter Minister, Parlamentarier und Leiter der Steuerbehörden, eingeleitet. Hat der Bundesrat die Blockierung der Vermögenswerte veranlasst, welche die Beschuldigten möglicherweise in die Schweiz gebracht haben? Bleiben diese blockiert, bis deren rechtmässiger Erwerb zweifelsfrei erwiesen ist? Wurde die Blockierung der Vermögenswerte auch für die bereits rechtskräftig verurteilten hohen Beamten veranlasst?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, im Rahmen des vergangenen und geplanten neuen Erweiterungsbeitrages zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in Rumänien zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, des Justizsystems und der Gewaltenteilung beizutragen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in Rumänien im Zusammenhang mit der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung sehr aufmerksam. Der rumänische Verfassungsgerichtshof hat die Gesetze zur Justizreform, die im Dezember 2017 verabschiedet wurden, zur Revision an das Parlament zurückgeschickt. Die Schweiz weist im Gesetzgebungsprozess auf die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz und der Gewaltenteilung hin, die beide Pfeiler des Rechtsstaates bilden. Dazu gehört auch, dass die für korruptionsbezogene Straftaten zuständigen Personen über die für die Ausübung ihrer Funktionen notwendige Unabhängigkeit und Autonomie verfügen und keiner unangemessenen Einflussnahme unterliegen.

2. Im Rahmen des Europarates unterstützt die Schweiz Bestrebungen von GeneralsekretärThorbjorn Jagland, Rumänien zur Einhaltung europäischer Standards im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz zu bewegen. In einem Brief an den rumänischen Präsidenten Klaus Iohannisforderte er diesen auf, die entsprechende Gesetzesänderung zur Analyse an die Venedig-Kommission des Europarates (unabhängige Verfassungsexperten) zu übermitteln.Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (Greco) untersucht bereits die Konformität der Gesetzesänderungen mit den Antikorruptionsstandards des Europarates. Schweizer Experten arbeiten aktiv in diesen Gremien mit.

Die Schweiz äussert sich im Rahmen der OSZE nicht zu den Entwicklungen in Rumänien im Zusammenhang mit der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung, da sie andere Kanäle vorzieht, beispielsweise den bilateralen Weg, um ihre Ansichten kundzutun.

3. Gemäss Statistiken der Nationalbank (SNB) nahmen die Investitionen der Schweiz in Rumänien zwischen 2011 und 2013 von 2,6 Milliarden auf 3,2 Milliarden Franken zu. Zwischen 2015 und 2016 wurde ein leichter Rückgang von 2,2 Milliarden auf 2,18 Milliarden Franken verzeichnet. Es ist unbestritten, dass für Unternehmen Rechtssicherheit und Unabhängigkeit der Justiz wichtige Faktoren für Investitionsentscheide darstellen.

4. In der Schweiz sind aufgrund des Bundesgesetzes über unrechtmässig erworbene Vermögenswerte keine Vermögenswerte von politisch exponierten Personen aus Rumänien gesperrt. Die zuständigen rumänischen Behörden können jedoch die Schweiz jederzeit auf dem ordentlichen Weg um eine Sperrung ersuchen, indem sie ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz richten.

5. Im Rahmen des Beitrags der Schweiz an die EU-Erweiterung sieht ein Teil des Beitragsprogramms an Rumänien die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Justizsystems vor. Über den Thematischen Fonds "Sicherheit" unterstützt die Schweiz zudem die Verbesserung der Sicherheitskapazitäten Rumäniens und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Seit 2011 wurden 23 Projekte mit einem Gesamtbudget von 18 Millionen Franken ausgearbeitet und durchgeführt. Gegenwärtig sind noch 12 Projekte im Gange. Mit diesen Projekten werden folgende Bereiche unterstützt: Bekämpfung von Korruption, organisiertem Verbrechen und Menschenhandel, Verbesserung der Leistungen des Justiz-, Polizei- und Gendarmeriesystems sowie Umsetzung der Schengen- und Prüm-Abkommen (grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus, Kriminalität und illegaler Einwanderung).

Das Engagement der Schweiz in diesem Bereich zeigt erste Ergebnisse. Ein Beispiel: Dank der Ausbildung rumänischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie von öffentlichem Personal im Bereich der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen können in Zukunft Untersuchungen und Gerichtsverfahren effizienter und rascher durchgeführt werden.

Für den zweiten Beitrag der Schweiz zugunsten gewisser Mitgliedstaaten der EU legte der Bundesrat als Schwerpunktbereiche die Berufsbildung und die Migration fest. Ausgehend von den jeweiligen Bedürfnissen und Gesuchen der Partnerländer sowie den Interessen der Schweiz können die Gelder aber auch für Projekte in anderen Themenbereichen, darunter Sicherheit und Förderung der Zivilgesellschaft, eingesetzt werden.

Antwort des Bundesrates.