18.3476 · Postulat · 2018-06-11
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, drei Jahre nach Inkrafttreten des Geldspielgesetzes einen Bericht über die Zunahme oder die Abnahme der Geldspielsucht zu erstellen. Im Fall einer Zunahme ist er zudem beauftragt, die Massnahmen aufzuzeigen, dank denen sich die Lage verbessern liesse.
Begründung
Zwar stand die Spielsucht nicht im Zentrum der eben erst beendeten Abstimmungskampagne zum Geldspielgesetz. Doch sowohl das Ja-Lager als auch das Nein-Lager führten das Thema an.
Das Ja-Lager war der Meinung, dass dank der im Gesetz enthaltenen Verbesserungen die Geldspielsucht wirksamer bekämpft werden könne als heute. Ein Grossteil der Gegnerinnen und Gegner vertrat indes die Ansicht, die Massnahmen seien ungenügend und das Gesetz fördere die Geldspielsucht.
Vor dem Hintergrund, dass das Problem, ob real oder vermutet, breite Beachtung fand, ist es notwendig, dass der Bundesrat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Bestandesaufnahme vornimmt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.