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18.3595 · Interpellation · 2018-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass für die Umsetzung von Massnahmen der Prävention von Krankheiten einzig die Pharmaindustrie zuständig ist?

2. Ist das BAG nicht befugt zu prüfen, ob in die KLV eine Präventionsmassnahme aufgenommen werden könnte, ohne dass zuvor ein entsprechendes Gesuch der Pharmaindustrie vorliegen muss?

Begründung

Diese Fragen stelle ich im Nachgang zu den Ausführungen des Bundesrates zu den Vorstössen 17.4109 und 18.3083 betreffend die Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Der Bundesrat hielt darin fest: "Der Bund verfügt zudem nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um die pharmazeutischen Unternehmen zu verpflichten, ein Gesuch für die Zulassung eines neuen Arzneimittels einzureichen oder eine Indikationserweiterung für ein bereits zugelassenes Arzneimittel zu beantragen."

Halten wir fest, dass die Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen HIV von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, obschon die dazu eingesetzten Arzneimittel für diese Indikation nicht zugelassen sind und demnach von den Ärztinnen und Ärzten "off label" verschrieben werden.

Es scheint keine Bestimmung im KVG zu geben, die das BAG daran hindern würde, der zuständigen Kommission zu beantragen, die Aufnahme der PrEP als Massnahme der Prophylaxe in Artikel 12b KLV (wo die PEP bereits zugelassen ist) zu prüfen. Das einzige Hindernis zur Vermarktung der Generika scheint zu sein, dass Gilead mit rechtlichen Schritten droht. Das wäre jedoch hinsichtlich der PrEP missbräuchlich, weil das ergänzende Schutzzertifikat (ESZ) für Truvada sich nicht auf die PrEP erstreckt. Überdies hat ein Generikum zu Truvada von Swissmedic bereits die Zulassung erhalten.

Die vom Bundesrat erwähnte Studie spricht von 119 neuen PrEP-Verschreibungen und 83 Erneuerungen bestehender Verschreibungen im Jahr 2016. Eine Erhebung im April/Mai 2018 kam zum Ergebnis, dass allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 106 neue Verschreibungen und 143 Erneuerungen bestehender Verschreibungen ausgestellt wurden. Mehr als die Hälfte der betreffenden Personen besorgte sich über das Internet ein Generikum im Ausland.

Diese Zahlen zeigen, dass die Zahl der Benutzerinnen und Benutzer von PrEP stark steigt, leider ohne eine Politik der Unterstützung und Regelung durch das BAG.

Der Umfang der im Ausland getätigten Käufe zeigt, dass nur schon der Preis des heute in der Schweiz vermarkteten Arzneimittels ein Hindernis ist beim Zugang zu einer Präventionsmassnahme, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist und die ein wichtiges Instrument zur Reduktion der Zahl der neuen HIV-Infektionen und damit zur Erreichung der Ziele der Unaids sein könnte.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gestützt auf das Epidemiengesetz ist die Prävention von Infektionskrankheiten als wichtiger Beitrag zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auch eine Aufgabe der Behörden. Bezüglich der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen erachtet der Bundesrat es als zielführend, sowohl Präventionsmassnahmen durch Sensibilisierung und Information in der gesamten Bevölkerung durchzuführen, zum Beispiel via "Love Life"-Kampagne, wie auch Projekte für die Prävention in besonders gefährdeten Zielgruppen zu unterstützen.

2. Die Beurteilung von neuen Leistungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) kann nur auf Antrag zuhanden der Eidgenössischen Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hin erfolgen. Grundsätzlich sind neben den Pharmaunternehmen auch alle interessierten Personen und Organisationen berechtigt, einen Antrag auf Kostenübernahme für eine neue Leistung zu stellen. Bezüglich der Vergütung von HIV-Arzneimitteln als orale Chemoprophylaxe wurde bei der ELGK bisher kein Antrag eingereicht.

Weitere Voraussetzungen für die Vergütung sind grundsätzlich die Zulassung durch Swissmedic und nach Anpassung der KLV die entsprechende Aufnahme in die Spezialitätenliste resp. deren Anpassung. Sowohl die Zulassung bei Swissmedic als auch die Aufnahme resp. Anpassung der Spezialitätenliste können nur von Pharmaunternehmen beantragt werden.

Antwort des Bundesrates.