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18.4059 · Interpellation · 2018-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Verwendung der Globalbeiträge, die den Kantonen vom Bund für die Hauptstrassen ausgerichtet werden, ist im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG, SR 725.116.2) und in der dazugehörigen Verordnung (MinVV, SR 725.116.21) festgelegt.

Nach Artikel 17 MinVG gilt Folgendes: "Die Kantone bauen, unterhalten und betreiben die Hauptstrassen. Die Kantone verwenden die Globalbeiträge für diese Aufgaben." Artikel 16 MinVV lautet wie folgt: "Die Hauptstrassen, für die der Bund Globalbeiträge gewährt, sind in Anhang 2 aufgeführt." Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass die Kantone die bundesrechtlich festgelegte Aufgabe haben, die in Anhang 2 MinVV aufgeführten Hauptstrassen zu bauen, zu unterhalten und zu betreiben.

Einige Kantone verlangen regelmässig, dass das Hauptstrassennetz im Sinn des Ergänzungsnetzes Strasse angepasst wird, wie es im Teil Programm des Sachplans Verkehr von 2006 festgelegt ist, insbesondere was die Erschliessung der grossen alpinen Tourismusregionen betrifft. Als die Kantone 2010 zur Finanzierung der Übernahme von fast 400 Kilometer Kantonsstrassen durch den Bund befragt wurden, sprach sich eine grosse Mehrheit von ihnen dafür aus, dass die Frage des Ergänzungsnetzes erst nach Inkrafttreten des neuen Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz diskutiert werden solle. Das Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses wurde nach der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) im Februar 2017 auf den 1. Januar 2020 festgelegt.

Nachdem jetzt das Nationalstrassennetz erweitert wurde und der Bund Mittel für Agglomerationsprogramme gewährt hat, ist es an der Zeit, das schweizerische Hauptstrassennetz zu aktualisieren, dies gestützt auf die Ziele des Sachplans Verkehr.

Ist der Bundesrat bereit, das schweizerische Hauptstrassennetz anzupassen, insbesondere um die Erreichbarkeit des Alpengebiets zu verbessern, und falls ja, innert welcher Frist?

Stellungnahme des Bundesrates

Zusammen mit der Einführung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) haben die eidgenössischen Räte die Übernahme von rund 400 Kilometern kantonaler Strassen ins Nationalstrassennetz beschlossen. Die meisten dieser Strecken sind heute Bestandteil des Hauptstrassennetzes gemäss Anhang 2 der Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV; SR 725.116.21). Für diese entrichtet der Bund Globalbeiträge an die Kantone. Mit dem Übergang der Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz werden diese Strecken aus Anhang 2 MinVV entlassen, und der Verteilschlüssel für die Globalbeiträge wird angepasst.

Die Vernehmlassung zum Entwurf des entsprechend überarbeiteten Anhangs 2 MinVV erfolgte bis Mitte des Jahres 2017. Im Rahmen der Vernehmlassung stimmten alle Kantone der Verordnungsanpassung mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020 im Grundsatz zu. Ab diesem Zeitpunkt werden somit die Globalbeiträge gemäss dem neuen Verteilschlüssel berechnet und an die Kantone entrichtet.

In der Vernehmlassung äusserten sich nur die Kantone Bern und Wallis zu einer umfassenderen Überarbeitung der MinVV im Sinne des Sachplans Verkehr, der auch die Erschliessung touristischer und peripherer Regionen über das Ergänzungsnetz beinhaltet. Beide Kantone würden von der Einführung des Ergänzungsnetzes finanziell profitieren. Diesen stehen zahlreiche Kantone gegenüber, die mit einer Neuverteilung der (beschränkten) finanziellen Mittel Globalbeiträge verlieren würden. Die Frage des Ergänzungsnetzes soll daher - wie geplant - erst nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz aufgegriffen werden.

Antwort des Bundesrates.

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