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18.4063 · Postulat · 2018-09-28

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Instrumente einer Justiz der Wiedergutmachung in unsere Rechtsordnung integriert werden könnten, namentlich in das Opferhilfegesetz.

Begründung

Wenn eine Straftat verübt und Rechtsgüter verletzt wurden, fördert die Wiedergutmachungsjustiz einen Prozess, in dem sich alle beteiligten Personen an einer Suche nach Lösungen, die die Verletzungen heilen können, beteiligen. Dies geschieht im Allgemeinen mithilfe eines dazu besonders befähigten Fazilitators. Die Wiedergutmachungsjustiz stellt eine sehr interessante Ergänzung zur üblichen Strafjustiz dar: Sie stellt sicher, dass die Opfer mit ihren Bedürfnissen gehört werden, sie gewährleistet Teilhabe, die Selbstbestimmung und die Übernahme von Verantwortung durch die von der Straftat betroffenen Personen, die Suche nach konsensfähigen Lösungen, und schliesslich gewährleistet sie auch, dass der für die Gesellschaft so wichtige Kitt, der durch die Straftat beschädigt wurde, wiederhergestellt wird. Das Verfahren beruht auf Freiwilligkeit, auf Vertrauen und unterliegt strengen Regeln.

Die Wiedergutmachungsjustiz kann beispielsweise die Form eines restaurativen Dialogs haben oder von Gemeinschafts- oder Familienkonferenzen. Im ersteren Fall stellt der Fazilitator einen direkten oder indirekten Kontakt her zwischen Opfer und Täter. Oftmals ist dies der erste Schritt auf einem Weg, auf dem sich der Täter der Folgen seiner Tat bewusst wird. Im letzteren Fall werden die Familienangehörigen, die Freunde und weitere Mitglieder der Gemeinschaften sowohl des Opfers wie des Täters in die Suche nach wiedergutmachenden Lösungen einbezogen.

Die Vorteile der Wiedergutmachungsjustiz sind vielfältig: Das Opfer erlangt damit ein ausgeprägteres Gefühl, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt, sowie eine Steigerung des eigenen Sicherheitsgefühls. Für beide Seiten ist die Wiedergutmachung stärker spürbar. Die Rückfallquote beim Täter ist tiefer, und damit sinken auch die Kosten für die Allgemeinheit.

Eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2012 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Opfer auf die Wiedergutmachungsjustiz hinzuweisen und die Überweisung der Fälle an die Einrichtungen und Verfahren der Wiedergutmachungsjustiz zu erleichtern. Die Artikel 10-1 und 10-2 der Strafprozessordnung Frankreichs ermöglichen einen Wechsel zur Wiedergutmachungsjustiz bei jedem Strafverfahren und in jedem Moment des Strafverfahrens, sogar dann, wenn die Strafe bereits vollzogen wird. Voraussetzung ist, dass die Sachverhalte eingestanden sind. Die Rechtsordnung der Schweiz macht von der Wiedergutmachungsjustiz nur sehr eingeschränkt Gebrauch. Die Erfahrung in zahlreichen Ländern zeigt jedoch die Wirksamkeit dieser Einrichtung deutlich auf und legt es nahe, die Wiedergutmachungsjustiz auch bei uns einzurichten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Wiedergutmachungsjustiz in unsere Rechtsordnung integrieren. Es muss mehr getan werden | Lexipedia | Lexipedia