18.4082 · Interpellation · 2018-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
2015 formulierte der UN-Kinderrechtsausschuss - basierend auf dem Staatenbericht und dem Bericht der Nichtregierungsorganisationen - 108 Empfehlungen an die Schweiz mit dem Ziel, die Lücken in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu schliessen.
Laut der bundesrätlichen Antwort auf die Frage 18.5141 steht der Beschluss über die von einer Arbeitsgruppe staatlicher Akteure infolge der Empfehlungen erarbeiteten Massnahmen unmittelbar bevor. Nichtregierungsorganisationen sollen nicht nur im Berichterstattungsprozess eine tragende Rolle spielen, sondern auch nach dem Beschluss über die Massnahmen bei der Umsetzung ebendieser einbezogen werden.
Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention durch die Schweiz 1997 kam es zu grossen Verzögerungen in der Berichterstattung gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss. Trotz mehrfacher Empfehlung zur Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz blieb auch diese bisher aus. Um der bruchstückhaften Implementation der Konvention Abhilfe zu leisten, muss die koordinierte Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses priorisiert werden.
Deswegen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung der erarbeiteten Massnahmen vorgesehen, und wird dieser dem Berichterstattungsrhythmus gerecht?
2. Welche Vorkehrungen trifft der Bund, um die notwendige Vertretung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen zu garantieren?
3. Inwiefern wird die Beteiligung von Kindern als Direktbetroffene der Kinderrechtskonvention abgesichert, um Artikel 12 derselben gerecht zu werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2018 über die zu treffenden Massnahmen auf Bundesebene zur Schliessung von Lücken bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (SR 0.107) entscheiden. Die Analyse zum Umsetzungsstand der Empfehlungen Anfang 2016 hat ergeben, dass nebst den Massnahmen, über welche der Bundesrat entscheidet, praktisch die Hälfte der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses bis 2020 anderweitig in Umsetzung begriffen ist beziehungsweise zum Teil bereits umgesetzt ist. Dieser Zeitrahmen wird dem Berichterstattungsrhythmus gerecht. Der UN-Kinderrechtsausschuss erwartet nicht, dass die Empfehlungen von 2015 für den nächsten Staatenbericht bereits vollumfänglich umgesetzt sind. Vielmehr interessieren ihn die Bestrebungen, welche bis dahin unternommen worden sind.
2./3. Bei den zur Umsetzung beschlossenen Massnahmen hat jeder zuständige Akteur die Aufgabe, die Zivilgesellschaft - inklusive Kinder - dort einzubeziehen, wo es sinnvoll ist.
Der Bund leistet - gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG; SR 446.1) sowie auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) - finanzielle Unterstützung an öffentliche und private Trägerschaften, welche die Beteiligung von Kindern fördern. Es ist die Absicht des Bundes, den Grad der Mitsprache von Kindern bei Vergabe von Finanzhilfen stärker zu gewichten. Zudem ist beispielsweise das Mitspracherecht von Kindern bei der Adoption anlässlich der Revision des Adoptionsrechts per 1. Januar 2018 gestärkt worden.
Antwort des Bundesrates.