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Rückerstattungen an Grenzgängerinnen und Grenzgänger und die Vereinbarung von 1974. So kann es nicht weitergehen

18.4109 · Interpellation · 2018-11-26

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Ratifikationsprozess des neuen Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung ist auf italienischer Seite erneut ins Stocken geraten. Dieses Mal ist der Grund eine Motion von zwei Abgeordneten der 5-Sterne-Bewegung.

Es sei daran erinnert, dass das genannte Abkommen - laut den Versprechen der ehemaligen Bundesrätin Widmer-Schlumpf - schon seit vier Jahren in Kraft sein müsste. Dieselbe Bundesrätin und ehemalige Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes hatte im Jahre 2014 der Tessiner Deputation bei den eidgenössischen Räten mitgeteilt, dass - sollte Italien sich "zurückhaltend" zeigen - sie dem Bundesrat beantragen würde, "unilaterale Massnahmen" in Bezug auf Italien zu ergreifen: insbesondere die Kündigung der Vereinbarung von 1974 über die Grenzgängerbesteuerung.

Die neuen politischen Mehrheiten in Italien scheinen entschlossen zu sein, die Steuerprivilegien der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu schützen - offenkundig war dies zu erwarten, siehe diesbezüglich die Motion 18.3155 des Urhebers der vorliegenden Interpellation.

Es zu leugnen ist nun nicht mehr möglich und auch nicht mehr vernünftig: Ohne finanziellen Druck auszuüben, d. h., ohne den jährlichen Fluss der Rückerstattungen der bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer - dessen Betrag schon auf fast 84 Millionen Franken pro Jahr angestiegen ist - zu unterbrechen, wird die Schweiz niemals etwas von der angrenzenden Halbinsel erhalten.

Das bedeutet: Entweder blockiert die Tessiner Regierung die Auszahlung der Rückerstattungen, oder der Bundesrat kündigt die obengenannte Vereinbarung von 1974 (oder beide Dinge geschehen in der angegebenen Reihenfolge).

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der automatische Wegfall des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien im genannten Fall der Kündigung der Vereinbarung zwar eine Hypothese, aber keine Sicherheit ist. Es gibt Fachleute, die vom Gegenteil ausgehen.

Ich bitte den Bundesrat daher um Antwort auf folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat angesichts der andauernden Stagnation bereit, die Vereinbarung von 1974 über die Grenzgängerbesteuerung endlich zu kündigen, wie von der ehemaligen Bundesrätin Widmer-Schlumpf 2014 in Aussicht gestellt?

2. Sollte sich die Mehrheit der Tessiner Regierung entscheiden, die Auszahlung der Rückerstattungen zu blockieren, wäre der Bundesrat dann bereit, einen solchen Entscheid zu unterstützen oder zumindest keinen Druck auszuüben, um die Auszahlung durchzusetzen?

3. Der Preis der Vereinbarung von 1974 wurde vollständig vom Tessin getragen: Ist der Bundesrat daher endlich dazu bereit, sich von der bisher vertretenen Meinung zu lösen und dem Tessin eine Entschädigung zuzuerkennen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Am 14. Januar 2019 hat Bundesrat Ignazio Cassis den italienischen Aussenminister Enzo Moavero Milanesi getroffen. Bei dieser Gelegenheit versicherte Aussenminister Milanesi, wie auch schon bereits Finanzminister Tria am 5. Oktober 2018 gegenüber Bundesrat Ueli Maurer, dass die Frage der Unterzeichnung des im Dezember 2015 paraphierten Abkommens über die Besteuerung der Grenzgänger bald von der italienischen Regierung behandelt werden wird. Bis heute liegt uns noch keine offizielle Stellungnahme der neuen italienischen Regierung zum Abschluss des Abkommens vor.

2. Aus Sicht des Bundesrates muss weiterhin der Weg des Dialogs mit Italien Vorrang haben. Eine möglichst rasche Unterzeichnung des neuen Abkommens liegt weiterhin im Interesse der Schweiz. Allfällige Initiativen, um die Unterzeichnung des 2015 paraphierten Abkommens voranzutreiben, müssen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens erfolgen.

3. Der Bundesrat bekräftigt seine bisherige Haltung (siehe u. a. Anfrage 11.1043, Interpellation 11.3797 und Motion 17.3639), dass eine solche Entschädigung zugunsten des Kantons Tessin einer Diskriminierung der übrigen Kantone gleichkäme, die in einigen Fällen bereits gegenüber dem Grenzgängerabkommen von 1974 mit weniger vorteilhaften Lösungen konfrontiert sind. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund, wie von der Interpellation gefordert, weder rechtlich noch politisch als vertretbar.

Antwort des Bundesrates.

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