Immer mehr Kinder werden im Internet von fremden Personen sexuell angemacht. Was unternimmt der Bundesrat?
18.4121 · Interpellation · 2018-11-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Kinder und Jugendliche werden immer häufiger von fremden Personen online mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen. Gemäss aktuellen, wissenschaftlichen Ergebnissen ist heute schon fast jedes dritte Kind respektive jeder dritte Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren von einer unerwünschten sexuellen Anmache betroffen. Die Polizei weiss längst, dass diese Anmache nicht nur von Gleichaltrigen ausgeht, sondern oft von Erwachsenen. Gemäss Fedpol konnten im Jahr 2016 in 167 Fällen Erwachsene überführt werden, die sich online an die Kinder heranmachen, um sie schliesslich im realen Leben sexuell zu missbrauchen. Man spricht bei diesem Verbrechen von Cybergrooming. Über die letzten Jahre hinweg hat das Cybergrooming signifikant zugenommen (2014: 19 Prozent; 2016: 25 Prozent; 2018: 30 Prozent). Diese signifikante Zunahme ist besorgniserregend, insbesondere weil Cybergrooming in der Schweiz nicht unter Strafe steht. Im Jahr 2014 hat das Parlament einen Vorstoss, welcher Grooming unter Strafe stellen wollte, abgelehnt. In der Zwischenzeit hat das Phänomen aber derart zugenommen, dass eine Neubeurteilung der Lage unumgänglich erscheint, um den Schutz der Kinder in der Schweiz weiterhin zu gewährleisten.
1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um auf die signifikante Zunahme von sexueller Belästigung von Kindern und Cybergrooming zu reagieren?
2. Welche finanziellen, personellen und technischen Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung, um Cybergrooming zu bekämpfen?
3. Welche gesetzlichen Anpassungen hält er für angebracht, um der Zunahme von Cybergrooming Einhalt zu gebieten?
4. In welcher Weise geht das Fedpol und insbesondere die Abteilung Cybercrime gegen die Phänomene sexuelle Belästigung von Kindern und Cybergrooming vor? Welche Rolle kommt dabei der verdeckten Ermittlung zu?
5. Wie hat sich der Einsatz der finanziellen, personellen und technischen Ressourcen, welche das Fedpol zur Bekämpfung der sexuellen Belästigung von Kindern und Cybergrooming zur Verfügung hat, in den letzten fünf Jahren entwickelt?
6. Wie wird der bundesweite Kampf gegen sexuelle Belästigung und Cybergrooming heute koordiniert und organisiert?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass Cybergrooming nicht tolerierbar ist. Er hat am 4. Juli 2012 die Botschaft zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) verabschiedet. Darin hat er die Frage, ob Kinder beim Chatten im Internet aus strafrechtlicher Sicht genügend geschützt sind, vertieft geprüft und bejaht. Die Verfolgung dieser Straftaten fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen in Kinderchats oder sozialen Medien sind für die Strafverfolgungsbehörden der Kantone allerdings sehr ressourcenaufwendig und können daher nur sporadisch und nicht flächendeckend eingesetzt werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) unterstützt die Kantone durch automatisierte aktive Recherchen nach pädokriminellen Tätern. Weiter betreibt Fedpol auch die nationale Ansprechstelle, welche Verdachtsmeldungen des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) der USA entgegennimmt und national koordiniert.
Die Strafverfolgung darf nicht das einzige Instrument in der Bekämpfung von Cybergrooming sein. Zentral ist die Präventionsarbeit, insbesondere durch Sensibilisierung der Eltern, Kinder und Jugendlichen, aber auch der Schule und der Zivilgesellschaft. Kinder sollten möglichst früh im Umgang mit unerwünschten Kontaktaufnahmen mit sexuellen Absichten unterstützt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen betreibt die nationale Plattform "Jugend und Medien" (https://www.jugendundmedien.ch/de.html) mit dem Ziel, dass Kinder und Jugendliche sicher und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen. Die Plattform setzt seit 2011 Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenzen von Kindern und Jugendlichen um und sensibilisiert Eltern und Fachpersonen. Das Thema "Sexualität und Internet" wurde denn auch zum Schwerpunkt für die Jahre 2018/19 erklärt. Am 24. Mai 2018 identifizierten die wichtigsten Schweizer Akteure an einem runden Tisch den Präventionsbedarf und die Lücken in diesem Bereich.
3. Das geltende Strafrecht sieht eine breite Palette von Sanktionen für strafrechtlich relevantes Verhalten im Internet vor. Namentlich macht sich ein Erwachsener, der ein Kind im Internet anspricht, um sexuelle Kontakte anzubahnen, und konkrete Handlungen für ein Treffen vornimmt, des strafbaren Versuchs schuldig, sexuelle Handlungen mit Kindern vorzunehmen oder Kinderpornografie herzustellen. Ein Täter macht sich schon beim Chatten strafbar, wenn er das Kind mit pornografischen Texten oder Abbildungen konfrontiert, wenn er es zur Vornahme von sexuellen Handlungen an sich selber verleitet und dabei z. B. mittels Livecam zuschaut oder wenn er sexuelle Handlungen vor dem Kind vornimmt. Ein gesetzlicher Handlungsbedarf ist daher nicht ersichtlich.
4./5. Fedpol unterstützt die Kantone mit seinem nationalen Cyber-Kompetenzzentrum (NC3) bei der Bekämpfung der digitalen Kriminalität in kantonaler Zuständigkeit. Dazu gehört neben digital begangenen Vermögensdelikten auch die Pädokriminalität.
Zu den Dienstleistungen des Bundes gehören insbesondere auch die Erstellung einer nationalen Fallübersicht und die Koordination internationaler und interkantonaler Fallkomplexe. Fedpol ermittelt auch aktiv gegen pädokriminelle Täter im Internet. Nach der Einführung der neuen Strafprozessordnung (StPO) hat Fedpol im Sinne einer Übergangslösung und im Auftrag der Kantone verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen in Kinderchats geführt. Da die meisten Kantone inzwischen auch über das Fachwissen und in ihren kantonalen Polizeigesetzen mittlerweile über eigene Rechtsgrundlagen verfügen, führen sie jetzt diese Recherchen selber durch. Fedpol unterstützt die Kantone auf Ersuchen weiterhin bei ihren Ermittlungen.
Die für die Bekämpfung der Online-Pädokriminalität insgesamt eingesetzten Mittel bei Fedpol sind in den letzten fünf Jahren auf gleich hohem Niveau geblieben. In dieser Zeit haben Vermögensdelikte im Internet allerdings stark zugenommen, wohingegen pädokriminelle Straftaten weit weniger häufig gemeldet wurden. Die Bündelung der insgesamt 49 Cyber-Spezialisten innerhalb von Fedpol erlaubt deren bedarfsgerechten Einsatz.
6. Die Koordination der sogenannten Cyber-Patrouillen wird durch das neugeschaffene Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung (Nedik) wahrgenommen. Nedik ist ein Netzwerk gegründet durch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) und bestehend aus dem Cybercrime-Kompetenzzentrum des Bundes bei Fedpol und den regionalen Cybercrime-Kompetenzzentren der grösseren Kantonspolizeien. Die eigentlichen Ermittlungen werden dabei durch die Kantonspolizeien wahrgenommen. Fedpol unterstützt diese in seiner Funktion als Zentralstelle (insb. Fallübersicht, Koordination und als Ansprechstelle für ausländische Partnerbehörden). Die Bekämpfung der digitalen Kriminalität, wozu auch Cybergrooming gehört, wird als faktische Verbundaufgabe der Strafverfolgungsbehörden von Kantonen und Bund gemeinsam angegangen. Um neben den Polizeien auch die Staatsanwaltschaften und weitere Behörden besser einzubinden, wurde 2018 neben Nedik das Cyberboard gegründet. Das Cyberboard ist eine nationale Zusammenarbeitsplattform, bestehend aus Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) und Präventionsbehörden des Bundes und der Kantone. Die Kriminalprävention ist ein unabdingbares Element zur Verhinderung der Cyberkriminalität.
Antwort des Bundesrates.