18.4146 · Motion · 2018-12-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) so zu ändern, dass alle Motorfahrräder, bei denen Motoren mit Geschwindigkeiten über 30 Stundenkilometer wirken, als Kleinmotorräder gelten, unabhängig von der Art des motorisierten Antriebes.
Begründung
Wenn E-Bikes dazu beitragen, dass auch längere Strecken mit dem Velo statt mit dem Auto zurückgelegt werden und Menschen trotz eingeschränkter Mobilität weiterhin mit dem Rad unterwegs sein können, ist der Erfolg der E-Bikes eine gute Sache und förderungswürdig. Der Erfolg hat leider eine Kehrseite, die in der Zunahme von Unfällen und Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden ihre Abbildung findet. Gilt ein E-Bike als Motorfahrrad zugelassen, ist dieses verpflichtet, auf den Veloinfrastrukturen zu fahren. Diese Infrastruktur ist aber für Geschwindigkeiten von 15 bis 20 Stundenkilometer ausgelegt. Schon auf 30 Stundenkilometer plombierte E-Bikes verursachen deswegen regelmässig Konflikte mit Velofahrerinnen und -fahrern, dort, wo Velos auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen zugelassen sind, auch mit Zufussgehenden. Darum ist es schwer verständlich, dass man Motorfahrräder, die deutlich schneller als 30 Stundenkilometer fahren, verpflichtend auf die Veloinfrastrukturen schickt.
Mit (schnellen) E-Bikes, die weder auf 30 Stundenkilometer plombiert sind noch über einen geeichten Tachometer verfügen, werden in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen die Geschwindigkeitslimiten regelmässig massiv überschritten.
Vielfach ist unangepasstes Verhalten der schnellen E-Bike-Fahrer nur mit einer Anzeige wegen nichtangepasstem Fahrverhalten zu ahnden. Mit einer Umklassierung als Kleinmotorrad sind diese Verhaltensweisen durch die Ordnungsbussenverordnung abgedeckt, und das Ahnden von Fehlverhalten wird administrativ einfacher.
Motorfahrräder, die mit Geschwindigkeiten von mehr als 30 Stundenkilometer unterwegs sind oder sein können, sollen dort verkehren, wo die Infrastrukturen dafür ausgelegt sind und die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dies auch erwarten - auf der Strasse. Mit der Umklassierung der schnellen E-Bikes zu Kleinmotorrädern ist dieses Ziel einfach zu erreichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verkehrssicherheit ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die deutliche Zunahme der Unfälle von E-Bikes mit Verletzten betrachtet er mit Sorge. Die Zunahme der Unfälle muss aber auch vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl E-Bikes in der Schweiz beurteilt werden. Allein im Jahr 2017 wurden knapp 90 000 E-Bikes verkauft. Das entspricht einer Zunahme von rund 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
E-Bikes haben ein umweltpolitisches Potenzial. Ein vom Bundesamt für Energie 2014 in Auftrag gegebener Bericht zeigt, dass E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer das Auto seltener nutzen. Sie tragen damit zu einer schadstoffmässigen Entlastung der Umwelt bei. Der Bericht zeigt weiter, dass das Potenzial von E-Bikes noch nicht ausgeschöpft ist.
Die aktuelle Regelung verpflichtet E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer, die vorhandene Veloinfrastruktur (Radwege und Radstreifen) zu benutzen. Die vom Motionär verlangte Umklassierung von schnellen E-Bikes (Tretunterstützung bis maximal 45 Stundenkilometer) zu Kleinmotorrädern würde ihnen die Nutzung von Radwegen gänzlich verbieten. Radstreifen dürften von schnellen E-Bikes zwar grundsätzlich noch befahren werden, das Rechtsvorbeifahren an stehenden Fahrzeugen bei Stau wäre jedoch beispielsweise untersagt.
Auf Radwegen würden Konflikte zwischen Fahrern von schnellen E-Bikes und anderen Verkehrsteilnehmenden zwar entfallen. Die schnellen E-Bikes würden vom Radweg jedoch auf die Strasse verlagert, wo sie sich den Strassenraum insbesondere mit Autos und Lastwagen teilen müssen. Überholvorgänge würden trotz der Umklassierung weiterhin stattfinden. Damit entstehen neue Konflikte. Eine Umklassierung ist somit aus Sicht des Bundesrates kein Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, weil die Gefährdung dadurch lediglich verlagert würde. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung schlägt die Umklassierung nicht als Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor.
Die Umklassierung von schnellen E-Bikes würde bedeuten, dass bezüglich Zulassung und Ausrüstung die höheren Anforderungen für Kleinmotorräder angewendet werden müssten. Dies wären beispielsweise Führerausweiskategorie A1 statt M, Motorrad- statt Velohelm, periodische Nachprüfung und höherwertige Lichter und Bremsen sowie zusätzliche Fahrzeugausrüstung (z. B. Blinker). Diese hohen Anforderungen könnten dazu führen, dass Nutzende von schnellen E-Bikes auf Motorräder oder das Auto umsteigen würden. Die Förderung einer ressourcenschonenden Mobilität würde deshalb bei Annahme der vorliegenden Motion geschwächt.
Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die Motion ab. Er teilt aber die Einschätzung, dass dem Trend zu immer mehr Unfällen entgegengewirkt werden muss. Im Rahmen einer nächsten Verordnungsrevision wird der Bundesrat daher punktuelle Anpassungen, wie beispielsweise die Einführung eines Lichteinschalt-Obligatoriums und die Einführung einer Tachopflicht für schnelle E-Bikes, prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.