Institutionelle Vorkehrungen zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in Handelsabkommen
18.4246 · Motion · 2018-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Efta-Partnern ein Konzept zur Umsetzung und Überwachung von Nachhaltigkeitsstandards in Handelsabkommen zu erarbeiten und auch innerhalb der Schweiz die institutionellen Voraussetzungen für deren Einhaltung durch den Privatsektor zu stärken.
Begründung
Es ist nun zehn Jahre her, dass die Efta-Minister am 30. Juni und 25. November 2008 die Efta-Arbeitsgruppen "Handel und Umwelt" und "Handel und Arbeitsnormen" ins Leben riefen. Am 24. Juni 2010 nahmen die Efta-Minister deren Schlussfolgerungen mit Befriedigung zur Kenntnis. Seither setzen die Efta und die Schweiz in den Verhandlungen von Handelsabkommen mit einigem Erfolg entsprechende Nachhaltigkeitskapitel durch.
Wie auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in ihrem Bericht über die Auswirkungen von Handelsabkommen vom 4. Juli 2017 feststellte, fehlt freilich vor und nach Abschluss von Handelsabkommen eine Abschätzung, wie sich die Nutzung solcher Abkommen auf Arbeit und Umwelt auswirkt, auf welche Herausforderungen die Nachhaltigkeitskapitel eine Antwort geben sollen und ob die vereinbarten Standards tatsächlich eingehalten werden. Es geht auch darum, das Risiko zu mindern, dass Inlandproduzenten durch Güter aus Importen, die unter Missachtung der vereinbarten Arbeits- und Umweltstandards produziert wurden, konkurrenziert werden.
Die Europäische Union, die USA, Neuseeland und viele andere Staaten verankern deshalb inzwischen in ihren Handelsabkommen Institutionen und Verfahren, um die Umsetzung und Überwachung von Nachhaltigkeitsstandards sicherzustellen. Dies schliesst die gezielte innerstaatliche Integration und Förderung der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Stakeholder zur Beobachtung und Berichterstattung über die Einhaltung der Standards mit ein.
In Anlehnung an die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte geht es zudem darum, dass die Schweizer Privatwirtschaft, die gestützt auf Handelsabkommen in Partnerländern aktiv wird, auch in diesen ihre Verantwortung für die Einhaltung der vereinbarten Standards wahrnimmt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene aktiv für die Menschenrechte, die sozialen Standards sowie für den Umweltschutz. Bei der Verhandlung von Freihandelsabkommen (FHA) setzen sich die Schweiz und ihre Efta-Partner seit 2010 systematisch dafür ein, dass spezifische verbindliche Bestimmungen zu Arbeitsstandards und Umweltschutz sowie Verweise auf die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente und von Organisationen wie OECD und Uno international anerkannte Richtlinien und Grundsätze in die Abkommen aufgenommen werden.
Diese Bestimmungen unterstehen bereits institutionellen Umsetzungs- und Überwachungsverfahren. Für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen eines Freihandelsabkommens, einschliesslich der Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung, ist der jeweilige gemischte Ausschuss zuständig. Dieser trifft sich regelmässig, um zwischen den Regierungen alle Fragen zur Umsetzung des betreffenden Abkommens zu diskutieren. Zur Vorbereitung dieser Treffen bezieht das Seco seitens der Schweiz alle relevanten Bundesstellen mit ein. Die Zivilgesellschaft wird in diesen Prozess ebenfalls mit einbezogen. Relevante Informationen und Probleme können im Rahmen verschiedener bestehender Foren wie zum Beispiel der Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) oder der Verbindungsgruppe WTO/FHA eingebracht werden. Die KfW ist eine vom Bundesrat gewählte ausserparlamentarische Kommission. Die Verbindungsgruppe ist ein offenes Forum, an deren Sitzungen Vertreterinnen und Vertreter aller interessierten Organisationen, Verbände und Parteien teilnehmen können. Auch im Rahmen der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation kann die Umsetzung der arbeitsrelevanten Bestimmungen von Freihandelsabkommen Gegenstand von Informationen und Diskussionen sein. Über die Nachhaltigkeitsdiskussionen im Rahmen dieser gemischten Ausschüsse wird jedes Jahr im Aussenwirtschaftsbericht rapportiert. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass in der Schweiz keine zusätzlichen Institutionen und Verfahren geschaffen werden müssen. In einigen anderen Efta-Staaten gibt es ähnliche Mechanismen auf nationaler Ebene. Es ist jedoch nicht möglich, sie im Rahmen eines gemeinsamen Efta-Ansatzes zu standardisieren.
Im Zusammenhang mit den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat die Schweiz den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Prinzipien im Jahr 2016 verabschiedet, der darauf abzielt, Kohärenz zwischen Wirtschaftstätigkeiten und Menschenrechten zu fördern. Der Bundesrat erwartet von den Unternehmen, dass sie in der Schweiz und überall, wo sie tätig sind, die nationale Gesetzgebung sowie die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit respektieren und ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen, dies unabhängig davon, ob ein FHA besteht oder nicht. Ferner obliegt die Verantwortung von Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte entsprechend den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse, dem Sektor, dem sie angehören, ihrem operativen Umfeld, ihren Eigentumsverhältnissen und ihrer Struktur.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.