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18.4366 · Interpellation · 2018-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 19. Juni 2015 verabschiedete das Bundesparlament das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), welches die Patientendaten elektronisch erfassen möchte. Dies sollte unnötige Mehrfachbehandlungen verhindern und zugleich die Behandlungsqualität der Patienten verbessern. Gemäss Roadmap EPD von E-Health Suisse wird der Bund die revidierte Fassung der EPDV-EDI sowie die neuen Ausgaben der Anhänge 2, 3 und 5 der EPDV-EDI erst dann in Kraft setzen, wenn alle technischen Konzepte nachweisbar funktionieren.

Voraussichtlich wird dies Mitte 2019 der Fall sein. Erst dann können die definitiven Zertifizierungsanforderungen (v. a. aus technischer Sicht) fertiggestellt werden und die Stammgemeinschaften zertifiziert werden. Auch das benötigt Zeit, bis die Stammgemeinschaften zertifiziert sind. Die produktive Anbindung an die Stammgemeinschaften und damit der Betrieb (Eröffnung Dossiers usw.) kann erst mit der Zertifizierung der Stammgemeinschaften erfolgen, d. h. erst etwa ab Anfang 2020 (Ausnahme E-Health NWCH). Gemäss EPDG müssen aber die Spitäler bis spätestens am 15. April 2020 einer Stammgemeinschaft beigetreten sein.

Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie sieht er den Umstand, dass innerhalb von drei Monaten sämtliche Spitäler produktiv an die Stammgemeinschaften angebunden werden können und damit die Dossiers für die Patienten eröffnen können?

2. Erachtet er es als realistisch, dass die Spitäler die produktive Anbindung von 15 bis 100 Leistungserbringern je Stammgemeinschaft innert drei Monaten erreichen?

3. Ist er bereit, bei den beiden bundeseigenen Betrieben Swisscom und Post, welche als überwiegende technische Partner der Stammgemeinschaften unterwegs sind, entsprechend Druck aufzusetzen, dass genügend Kapazitäten vorhanden sind, um die Einführungsfrist für Spitäler einzuhalten?

4. Ist er sich bewusst, dass die Leistungserbringer Sanktionen erfahren können, wenn sie die Einführungsfrist nicht einhalten, obwohl sie im Moment gar keine Vorkehrungen treffen können, um die Frist einzuhalten, weil die Stammgemeinschaften schlicht nicht in der Lage sind, sie anzubinden?

Stellungnahme des Bundesrates

Inzwischen gibt es in allen Regionen der Schweiz Aktivitäten zum Aufbau des elektronischen Patientendossiers (EPD). Allerdings bleibt die fristgerechte Einführung auf April 2020 eine grosse organisatorische und technische Herausforderung. Sie ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Elementen, das nicht zentral geplant und gesteuert werden kann. Sie kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure (Stammgemeinschaften, Kantone, EPD-Plattformanbieter, Herausgeber von Identifikationsmitteln, Gesundheitseinrichtungen usw.) wie auch der Bund und E-Health Suisse die nächsten 14 Monate zielorientiert für den Abschluss der Arbeiten nutzen.

Der Bund sowie der Steuerungsausschuss von E-Health Suisse werden die Aufbauarbeiten auch weiterhin eng verfolgen, damit bei allfälligen Verzögerungen rasch reagiert werden kann.

Hinsichtlich der Anbindung der Klinikinformationssysteme an die EPD-Plattform kam eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Evaluation im Frühling 2018 zum Schluss, dass insbesondere kleinere und mittlere Spitäler den Aufwand unterschätzen. In der Zwischenzeit konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.

Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Interpellantin, dass es nicht gelingen wird, dass alle Spitäler bis im April 2020 direkt aus ihren internen Klinikinformationssystemen auf das EPD zugreifen können. Dies ist für einen rechtskonformen Anschluss eines Spitals an eine zertifizierte Stammgemeinschaft auch nicht zwingend notwendig, da auch ein Zugriff auf das EPD über eine entsprechende Webseite der Stammgemeinschaft möglich ist. Die bis April 2020 verbleibende Zeit sollte nach Ansicht des Bundesrates ausreichen, damit die dazu notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen den betroffenen Spitälern und der jeweiligen Stammgemeinschaft abgeschlossen werden können.

Antwort des Bundesrates.