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18.4384 · Interpellation · 2018-12-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Laut den bisherigen Berichten und Informationen wird die Gefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner und für die Umwelt im ehemaligen Munitionslager Mitholz mit zunehmender Zeit immer grösser, da die immer noch vorhandenen 3500 Tonnen Munition noch "detonierfähig" sind und weil sich der Schutzmantel allmählich zersetzt. In seiner Antwort auf die Motion 18.3798 schreibt der Bundesrat trotzdem: "Der Bundesrat will, dass das Risiko für die Bevölkerung von Mitholz so weit als möglich gesenkt wird, mindestens so weit, dass die massgebenden Vorschriften eingehalten werden. Dies ist gemäss dem Expertenbericht zur Risikoanalyse aktuell nicht der Fall." Weiter könne zum heutigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, dass das ehemalige Munitionslager komplett gefahrlos gemacht und entsorgt werden kann. Die komplette Räumung sei lediglich eine Variante.

1. Heisst das, der Bundesrat zieht in Betracht, auf eine komplette Räumung zu verzichten?

Wenn ja, welche Lösungen sind für den Bundesrat in diesem Szenario denkbar?

2. Besteht damit nicht das Risiko, dass sich Munitionsreste in jedem Fall weiter zersetzen und früher oder später Menschen und Umwelt noch mehr belasten, indem:

a. weiterhin ein Restrisiko für eine unkontrollierte Explosion bestehen bleibt, oder

b. die Munitionsreste ins Grund- oder Trinkwasser gelangen oder die Umwelt anderweitig belasten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Räumung sämtlicher Munitionsrückstände aus dem ehemaligen Munitionslager das zentrale Anliegen der Bevölkerung von Mitholz ist. Er kann aber die vollständige Räumung, wie in der Antwort zur Motion Grossen Jürg 18.3798 ausgeführt, zum heutigen Zeitpunkt nicht zusichern. Die Arbeitsgruppe, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Auftrag des Bundesrates eingesetzt hat, wird im Rahmen der Evaluation der Varianten bis Mitte 2020 prüfen, ob und wie das ehemalige Munitionslager geräumt werden kann und mit welchen Risiken und Konsequenzen dies verbunden wäre. Welche Lösungen neben einer vollständigen Räumung in Betracht kommen, wird ebenfalls die Variantenevaluation der Arbeitsgruppe zeigen.

Bei Munitionsrückständen können verschiedene Prozesse ablaufen, die sich auf die Wahrscheinlichkeit oder den Umfang eines Explosionsereignisses auswirken, zum Beispiel die Korrosion von Metallteilen oder chemische Umwandlungsprozesse der in der Munition enthaltenen Explosivstoffe. Falls keine vollständige Räumung erfolgt, muss mit den getroffenen Massnahmen sichergestellt werden, dass eine Massenreaktion von Munitionseinzelstücken ausgeschlossen werden kann oder eine solche keine risikorelevanten Auswirkungen auf die Umgebung hätte.

Das Grundwasser im Umfeld des ehemaligen Munitionslagers Mitholz wurde im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu versenkter Munition im Thunersee mehrfach beprobt. Dabei wurden keine Schadstoffe aus Munitionsrückständen festgestellt. Im Rahmen der Überwachung des Standorts führt das VBS weiterhin in Abstimmung mit dem Kanton Bern ein intensives Monitoring des Grundwassers durch.

Antwort des Bundesrates.