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18.4393 · Interpellation · 2018-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seinem Bericht "Umwelt Schweiz 2018" betont der Bundesrat, dass die Biodiversität in der Schweiz in einem unbefriedigenden Zustand ist und weiter schwindet. Die Biodiversität ist die Grundlage für das Leben auf der Erde und ermöglicht zahlreiche, unverzichtbare Ökosystemleistungen. Die Ökosystemleistungen sind nicht oder höchstens in Ausnahmefällen - und dann mit hohem Kostenaufwand - künstlich ersetzbar. Ein Nichthandeln kommt, hält der Bundesrat fest, also wesentlich teurer zu stehen als die Verstärkung eines wirkungsvollen Schutzes bzw. die Förderung der Biodiversität heute.

Zugleich zeigt der Bundesrat, dass der ausgewiesene Finanzbedarf allein für die Sanierung der Biotope von nationaler Bedeutung inzwischen rund 1,6 Milliarden Franken beträgt. Für den zielgerichteten Unterhalt weist der Bundesrat einen Bedarf von jährlich rund 126 Millionen aus. Aufgrund der fehlenden Mittel büssen die Biotope von nationaler Bedeutung immer noch kontinuierlich an Qualität ein. Damit der Sanierungsbedarf nicht noch viel grössere Ausmasse annimmt, müssen die Unterhaltsarbeiten massiv verstärkt werden.

Die Sanierung und der Werterhalt der nur gerade 2,2 Prozent der Landesfläche ausmachenden national bedeutenden Biotope ist nur ein Teil der nötigen Massnahmen für die Biodiversität der Schweiz. Unter dem Handlungsbedarf verweist der Bundesrat in seinem Bericht auf die Empfehlung der OECD für eine notwendige Stärkung der Anstrengungen, darunter das Sichern der Finanzierung. Die im Aktionsplan Biodiversität von 2017 genannten Massnahmen und Mittel genügen bei Weitem nicht, um den Empfehlungen der OECD nachzukommen.

1. Wie geht der Bundesrat vor, um rasch die Anstrengungen für die Biodiversität zu verstärken und den Aktionsplan Biodiversität zu ergänzen?

2. Wann sind die Ergebnisse des von der OECD empfohlenen Berichtes zur Identifikation und Vermeidung von Subventionen, welche potenziell eine negative Auswirkung auf die Biodiversität haben, zu erwarten?

3. Mit welchen Mitteln geht der Bundesrat den dringenden Aufwertungsbedarf an, damit die Biotope von nationaler Bedeutung nicht weiter kontinuierlich an Qualität einbüssen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Der Bundesrat ist sich des besorgniserregenden Zustands der Biodiversität in der Schweiz bewusst. Er hat deshalb im Mai 2016 zusätzliche Mittel für Sofortmassnahmen 2017-2020 beschlossen und damit besonders dringliche Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen in den Biotopen von nationaler Bedeutung sowie die Förderung der Biodiversität im Wald zusätzlich unterstützt. Mit seinem Entscheid zum Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) vom 6. September 2017 hat der Bundesrat entschieden, diese Sofortmassnahmen ab 2021 weiterzuführen, aufzustocken und in die kommende Periode 2020-2024 der Programmvereinbarungen mit den Kantonen im Umweltbereich zu integrieren. Voraussetzung für die Weiterführung der Sofortmassnahmen ab 2021 sowie für die Aufstockung der dafür notwendigen Bundesmittel ist allerdings, dass sich die Kantone in ähnlichem Umfang wie der Bund an deren Finanzierung beteiligen. Der Bundesrat wird gestützt auf die Wirkungsanalyse des AP SBS über eine Anpassung und Ergänzung des Aktionsplans mit weiteren Massnahmen entscheiden.

2. Die Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen ist eine der Synergiemassnahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz. Diese Massnahme wird entsprechend ihrer Relevanz ausgewählte Subventionen und Anreize analysieren. Für die identifizierten Problemfelder werden Reformvorschläge erarbeitet.

Antwort des Bundesrates.