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18.4408 · Motion · 2018-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzulegen, mit der die Subventionen abgeschafft werden, die der neuen Verfassungsbestimmung zur Ernährungssicherheit zuwiderlaufen. Es geht dabei insbesondere um folgende Subventionen:

1. Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes;

2. Beiträge an die Verwertungsmassnahmen für Inlandeier;

3. Infrastrukturbeiträge für Schlachtviehmärkte im Berggebiet;

4. Beiträge an die Verwertung von Schafwolle.

Begründung

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kommt in ihrem Bericht vom 25. Juni 2018 zum Schluss, dass wegen der neuen Verfassungsbestimmung zur Ernährungssicherheit verschiedene Subventionen gekürzt oder gestrichen werden müssten. Das gilt konkret für Produkte oder Produktionsmethoden, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind. Betroffen sind u. a. die Tierzucht, die Beihilfen an die Viehwirtschaft und die Absatzförderung.

In der Antwort auf die Frage Moser 18.5747 erklärt der Bundesrat, dass er die kritische Haltung der EFK gegenüber den Marktstützungsmassnahmen grundsätzlich teilt. Das betrifft insbesondere die Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes, an die Verwertung von Schafwolle, an die Verwertungsmassnahmen für Inlandeier sowie die Infrastrukturbeiträge für Schlachtviehmärkte im Berggebiet. Im erläuternden Bericht zur Agrarpolitik ab 2022 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass diese Massnahmen die Marktausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft behindern.

Es reicht vor diesem Hintergrund nicht aus, dass der Bundesrat diese Subventionen in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 22 plus "mittels Fragebogen zur Diskussion" stellt. Vielmehr muss der neue Verfassungsartikel nun rasch auf Gesetzesebene umgesetzt werden - gerade wenn sich Finanzkontrolle und Bundesrat in der Sache so einig sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit insbesondere die Massnahmen zur Verwertung von Schafwolle dem Parlament bereits mehrfach zur Abschaffung vorgeschlagen.

Nachdem das Parlament mit der Agrarpolitik 2002 den schrittweisen Abbau der Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle beschlossen hat, ist es mit der Agrarpolitik 2007 auf seinen Entscheid zurückgekommen und hat mit Artikel 51bis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) das Fortführen der Beiträge für die Verwertung der Schafwolle beschlossen.

In der Botschaft zur Agrarpolitik 2011 (BBl 2006 6337) hat der Bundesrat erneut die Abschaffung der Beiträge zur Verwertung der Schafwolle vorgeschlagen, und das Parlament hat erneut auf deren Abschaffung verzichtet. Im Weiteren hat der Bundesrat dem Parlament in der Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOPG 12/13; BBl 2010 7059) vorgeschlagen, auf die Beihilfen zugunsten der Inlandeierproduktion wie auch auf die Beiträge an die Verwertung inländischer Schafwolle ab dem Jahr 2013 gänzlich zu verzichten. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat sind jedoch nicht auf das KOPG 12/13 eingetreten.

Der Bundesrat hat im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung der Agrarpolitik 2022 plus festgehalten, dass er der Auffassung ist, dass in den betroffenen Marktbereichen kein Marktversagen vorliegt und ein staatlicher Markteingriff nicht gerechtfertigt ist. Es handelt sich um vorhersehbare Marktschwankungen, wie beispielsweise das erhöhte Angebot von Inlandeiern nach Ostern oder ein hohes Angebot an Schlachtkälbern im Frühling. Für den Bundesrat ist es jedoch von zentraler Wichtigkeit, in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2022 plus abzuklären, ob nun der breite politische Wille zur Abschaffung der Verwertungsmassnahmen für Fleisch, Eier, Schafwolle und Früchte sowie der Infrastrukturbeiträge für öffentliche Märkte im Berggebiet vorhanden ist. Er stellt deshalb die Abschaffung der Massnahmen mittels Fragebogen zur Diskussion.

Das Verfahren mit dem Fragebogen zu den einzelnen Massnahmen zusammen mit dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle erlaubt eine detaillierte Auswertung und die Erarbeitung einer fundierten Entscheidungsgrundlage für den Bundesrat im Hinblick auf die Erstellung der Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus zuhanden des Parlamentes. Der Bundesrat wird seinen Entscheid über das weitere Vorgehen in Kenntnis dieser Grundlagen fällen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ernährungssicherheit. Abschaffung schädlicher Subventionen gemäss den Empfehlungen der Finanzkontrolle | Lexipedia | Lexipedia