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18.5033 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Newsletter Anfang 2018 mitteilte, möchte es "sozial benachteiligten Personen" den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern. Zu dieser Gruppe zählt das BAG auch Personen im Freiheitsentzug.

- Weshalb sieht der Bundesrat Handlungsbedarf im bewährten System mit einer gesundheitlichen Minimalversorgung?

- Sind solche Benachteiligungen nicht gerade Bestandteil der Bestrafung?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Freiheitsentzug soll einerseits die Allgemeinheit vor Verbrechen und Vergehen schützen. Anderseits sollen Inhaftierte - neben der Bestrafung - darauf vorbereitet werden, nach der Entlassung ein straffreies Leben zu führen. Menschen in Haft haben Anspruch auf eine einwandfreie ärztliche Betreuung. Der Staat hat sie in Gewahrsam genommen. Damit hat er auch eine besondere Verantwortung für ihre Gesundheit. Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention verringern die Risiken der Krankheitsübertragung und sind darum gerade aus Sicht der öffentlichen Gesundheit auch im Freiheitsentzug von Bedeutung. Gesunde Haftentlassene haben zudem bessere Chancen auf eine gelungene Wiedereingliederung in die Gesellschaft.