18.5037 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der "K-Tipp"-Ausgabe vom 17. Januar 2018 heisst es in einem Artikel zu den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung, die Verwaltungsausgaben könnten um 50 Prozent reduziert werden ("Es ginge auch zum halben Preis").
- Hält der Bundesrat dies für realistisch?
- Wenn diese Behauptung wahr wäre und die Krankenkassen ihren Verwaltungsaufgaben tatsächlich für die Hälfte des Geldes nachkommen könnten, hätten dann die Aufsichtsbehörden nicht längst einschreiten müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.