18.5098 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Nachdem der ursprünglich vorgesehene Kundenschutz im Fidleg massiv zurückgefahren wurde, wird die Äquivalenzanerkennung durch die EU von verschiedenen Finanzmarktexperten infrage gestellt. Das Parlament setzt die Chance auf den Marktzutritt für Finanzdienstleister aufs Spiel.
Welche Abklärungen hat der Bundesrat bzw. das Finanzdepartement getroffen, die die Äquivalenz der aktuellen Fassung des Fidleg mit den Mifid-II-Bestimmungen bestätigen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Kundenschutz im Fidleg wurde durch das Parlament gegenüber der bundesrätlichen Vorlage hauptsächlich im Bereich der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung eingeschränkt. Dieser Bereich bildet indessen nicht Gegenstand von Mifid II und entsprechend auch nicht von allfälligen Äquivalenzverfahren. Der Kundenschutz im Fidleg ist nicht in der Detailtreue, aber in seinem Ergebnis mit den EU-Regeln auch weiterhin vergleichbar. Ein Verfahren zur Vorprüfung der Äquivalenz gibt es nicht, weshalb von der EU auch keine entsprechenden Bestätigungen eingeholt werden können.