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18.5109 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Etliche Banken haben dieses Jahr ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Als Kunde ist man faktisch gezwungen, die Bank von den Geheimhaltungspflichten zu entbinden und auf das Bankkundengeheimnis zu verzichten.

- Ist dies legal?

- Ist es juristisch haltbar, dass damit faktisch die Finma in Rundschreiben entscheidet, wo, wann und an wen Daten geliefert werden dürfen?

- Könnten ein Anwalt oder ein Arzt sich auch via AGB generell von ihrem Berufsgeheimnis entbinden lassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Berufsgeheimnisse, namentlich das Bankkundengeheimnis, dürfen mit Einwilligung des Geheimnisherrn gelüftet werden. Für die Einwilligung stellt das Gesetz keine Formvorschriften auf. Sie kann grundsätzlich auch im Rahmen von AGB erteilt werden. Die Beurteilung, ob eine solche Einwilligung im Einzelfall inhaltlich rechtsgenüglich erfolgt, obliegt den zuständigen Gerichten.