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18.5218 · Fragestunde. Frage · 2018-05-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 16 des Postgesetzes muss die Post die Zustellpreise für Pakete distanzunabhängig festlegen.

Jedoch legt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3013 dar, dass diese Vorgabe bei Massensendungen nicht gilt. Dies ist der Fall, wenn eine Kundin oder ein Kunde einen individuellen Vertrag mit der Post abschliesst.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Aussage des Bundesrats, dass die Vorgabe der Distanzunabhängigkeit bei Massensendungen nicht gilt?