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18.5498 · Fragestunde. Frage · 2018-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Diverse Medien haben in den letzten Tagen darüber berichtet, dass im Rahmen der ELG-Revision die Neuregelung des Vermögensverzichts/Vermögensverbrauchs gemäss Formulierung beider Räte auch eine Rückwirkung entfalten könnte. Der Bundesrat hat aber in der Vergangenheit das Verbot der Rückwirkung anerkannt.

- Wird der Bundesrat sicherstellen, dass die ELG-Revision keine Rückwirkung entfalten wird?

Falls ja, wie?

- Braucht es dazu noch einen Passus in der aktuellen Revision, um jeden Zweifel auszuräumen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die EL-Reform befindet sich noch in der Differenzbereinigung. Es soll neu vorgesehen werden, dass der übermässige Vermögensverbrauch einen Vermögensverzicht darstellt. Um dem Grundsatz des Rückwirkungsverbots Rechnung zu tragen, werden nur Vermögensverbräuche berücksichtigt, die nach dem Inkrafttreten der Reform stattgefunden haben. Eine gesonderte Übergangsbestimmung ist für die Umsetzung nicht nötig; sie könnte aber der Transparenz dienen.

Aktuelle Revision des ELG. Ungelöste Rückwirkungsproblematik | Lexipedia | Lexipedia