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18.5579 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Dublin-Verordnung sieht bei verletzlichen Personen die Anwendung der Souveränitätsklausel vor; sie gilt auch für die Rückschaffung ins erste Ankunftsland.

Angesichts der jüngsten Fälle, in denen diese Klausel zur Anwendung hätte kommen können, frage ich den Bundesrat, in wie vielen Fällen sie angewandt wurde und ob der heutigen Praxis bei der Ausschaffung von Familien und Müttern mit Kindern sowie von kranken oder behinderten Personen bestimmte Kriterien zugrunde liegen.