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18.5672 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Kommt das geplante Abstossen der Dienstwohnungs-Immobilienbestände der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Wert von einer Viertelmilliarde Franken - auch im Raum Genf - nicht einer Veruntreuung von Volksvermögen gleich?

- Oder kennt der Bundesrat eine alternative Anlageform von Vermögenswerten mit einer Gesamtrendite von jährlich mindestens 6 Prozent?

- Mit welcher Begründung rechtfertigt er also diese Immobilienverkäufe der EZV?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Absicht der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), künftig Wohngeld auszurichten statt Dienstwohnungen zu bewirtschaften, stellt keinen Entscheid zur Anlagestrategie der Bundesverwaltung dar. Die Bundesimmobilien und insbesondere die Dienstwohnungen der EZV stellen keine Anlageobjekte dar. Der Kernauftrag war bisher, Wohnraum für die Diensterfüllung zur Verfügung zu stellen. Da der Unterhalts- und Investitionsbedarf des heutigen Portfolios Dienstwohnungswesen der EZV gross ist, erteilte ihr der Bundesrat im Rahmen der strukturellen Reformen den Auftrag, ihr Immobilienportfolio zu überprüfen. Der Entscheid über den Verkauf von Wohnungen erfolgt durch das Bundesamt für Bauten und Logistik nach Abwägung aller betrieblichen und finanziellen Überlegungen.