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18.5692 · Fragestunde. Frage · 2018-11-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der ersten Fähigkeitsausweise der Kategorien D und D1 war es den Fahrzeugführerinnen und -führern möglich, einen neuen Fähigkeitsausweis zu erhalten, ohne der Weiterbildungspflicht von 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren nachzukommen.

Bei Ablauf der aktuellen fünfjährigen Gültigkeitsdauer ist es möglich, einen ersten und sogar einen zweiten Kurs ein zweites Mal für eine weitere fünfjährige Gültigkeitsdauer anrechnen zu lassen.

- Wie viele Fahrzeugführerinnen und -führer sind schweizweit von dieser ungleichen Behandlung betroffen?

- Werden Massnahmen ergriffen, um diese ungleiche Behandlung zu korrigieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)