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18.5719 · Fragestunde. Frage · 2018-12-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Ohne die in meiner Interpellation 17.3883 dargelegten Erwägungen zu beachten, hat der Bundesrat beschlossen, dass Pensionsalter von Angehörigen der Berufsarmee und des Grenzwachtkorps sowie weiterer besonderer Personalkategorien an das der anderen Bundesangestellten anzupassen. Diese Massnahme berücksichtigt den besonderen Status des betroffenen Personals nicht.

Ist es - anstatt auf diese Massnahme zu verzichten - zumindest möglich, ihre Auswirkungen auf nach dem 1. Mai 2019 eingestellte Mitarbeitende zu begrenzen?