18.5730 · Fragestunde. Frage · 2018-12-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 28. September 2017 hat der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Côte d'Ivoire die in Artikel 17 der Afrikanischen Charta für Demokratie begründete Pflicht verletzt hat, ein unabhängiges und unparteiisches Wahlorgan einzurichten.
- Verletzt die Côte d'Ivoire noch immer ihre Pflicht, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freie Beteiligung an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten ihres Landes zu schützen?
- Was unternimmt die Schweiz, um die Demokratie in diesem Land im Hinblick auf die Wahlen 2020 zu stärken?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)