19.056 · Geschäft des Bundesrates · 2019-10-23
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 23. Oktober 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Iran
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.10.2019
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu den Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Iran
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) mit dem Iran verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem enthält das DBA neu eine Bestimmung zum Informationsaustausch auf Ersuchen.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es auf schweizerischer Seite durch das Parlament genehmigt werden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.03.2020
Der Nationalrat hat acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 04.06.2020
Ständerat genehmigt geänderte Doppelbesteuerungsabkommen
Der Ständerat hat am Donnerstag acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden.
Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.
Für Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich um eine Routineangelegenheit. Die Schweiz habe DBA mit rund 90 Ländern abgeschlossen, die laufend an geänderte Begebenheiten angepasst werden müssten, sagte er.