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19.1039 · Anfrage · 2019-06-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Bezugnehmend auf das Postulat 18.4009 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Auf Cannabisprodukte, die als Tabakersatzprodukte verwendet werden und die über einen THC-Gehalt von unter 1 Prozent verfügen, wird die Tabaksteuer erhoben. Hat sich diese Steuer aus Sicht des Bundesrates bewährt?

2. Wie viel Geld aus der Besteuerung von CBD-Produkten sind seit 2015 (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr) in die AHV geflossen? Wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil an den Tabaksteuer-Erträgen für die AHV?

3. Wie viel Geld würde bei einer Cannabis-Regularisierung bei gleichzeitiger Besteuerung entsprechend dem Satz der Tabaksteuer (ceteris paribus) zusätzlich in die AHV fliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat befürwortet die Tabaksteuer auf rauchbare Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter 1 Prozent insofern, als dadurch die rückläufigen Einnahmen bei der Tabaksteuer teilweise kompensiert werden. Die durch die Tabaksteuer resultierende Verteuerung solcher Produkte dürfte auch eine präventive Wirkung auf das Konsumverhalten - insbesondere Jugendlicher - haben.

Dagegen gestaltet sich der Vollzug im Vergleich zur Besteuerung herkömmlicher Tabakfabrikate sehr aufwendig. Aufgrund des unkomplizierten Anbaus von Hanf sowie der potenziellen Verdienstmöglichkeiten gibt es eine hohe Anzahl an Marktteilnehmern. Viele dieser Steuerpflichtigen sind sich der rechtlichen Rahmenbedingungen zu wenig bewusst und versäumen es, die Tabaksteuer rechtzeitig zu deklarieren und im Anschluss zu entrichten. Das Nichteinhalten der Selbstdeklarationspflicht verursacht eine Vielzahl an Mahnungen und Steuereinschätzungen sowie Mehraufwand im Inkassowesen.

2. Seit dem Markteintritt solcher Produkte im Jahre 2016 steigerten sich die Einnahmen zugunsten der AHV/IV kontinuierlich. So wurden im ersten Jahr 400 000 Franken vereinnahmt, gefolgt von 13,1 Millionen im Jahr 2017 und 15,1 Millionen Franken im Jahr 2018. Der Anteil an den Gesamtsteuererträgen aus der Tabaksteuer betrug 0,02 Prozent im Jahr 2016, 0,61 Prozent im Jahr 2017 und 0,73 Prozent im Jahr 2018.

3. Bei einem geschätzten Konsum von illegalem Cannabis von rund 60 Tonnen jährlich und einem Verkaufspreis von 10 Franken pro Gramm würden bei einem Steuersatz von 25 Prozent rund 150 Millionen Franken Mehreinnahmen generiert. Wie in der Antwort des Bundesrates zum Postulat Flach 18.4009, "Cannabis legalisieren und Steuersubstrat zugunsten der AHV und IV generieren", aber in Aussicht gestellt, werden genauere Schätzungen zu den erzielbaren Steuereinnahmen voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 vorliegen.

Antwort des Bundesrates.