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Radio- und Fernsehgebühren. Rückerstattung der 600 Millionen Franken Mehreinnahmen an die privaten Haushalte

19.3031 · Motion · 2019-03-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt festzulegen, dass die 600 Millionen Franken, die Serafe durch die im Einvernehmen mit dem Bakom gestaffelte Rechnungsstellung zusätzlich eingenommen hat, den Privathaushalten zurückerstattet werden und nicht etwa widerrechtlich in die Kasse der SRG fliessen.

Begründung

Das Teilrechnungssystem und die Aufteilung der Privathaushalte in 12 Abrechnungsgruppen bringen Serafe für das Jahr 2019 statt 1,3 Milliarden 1,9 Milliarden und damit Mehreinnahmen von 600 Millionen ein.

Die Online-Ausgabe von "Le Matin" hat diesen Mechanismus Anfang Februar ausführlich beschrieben: https://www.lematin.ch/suisse/redevance-berne-envaisse-600-millions-prevu/story/10922347

Dieses Rechnungssystem wurde mit dem Bakom vereinbart im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, das statt der Billag neu Serafe mit der Erhebung der Abgaben beauftragt.

Es überrascht, wie hoch die Wellen gingen wegen falscher Adressen auf den Rechnungen von Serafe und wie wenig Aufhebens gemacht wird über die Mehreinnahmen von 600 Millionen, die sich aus dem System der Staffelung der Rechnungen in 12 Tranchen ergeben. Dank diesem System erhält die SRG 2019 von den Privathaushalten 600 zusätzliche Millionen. Das ist inakzeptabel.

Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung: Haushalte, die zu den Abrechnungsgruppen gehören, die die Rechnung in den letzten Monaten des Jahres bekommen, müssen nahezu die doppelte Abgabe bezahlen. Nach Angaben des Bakom sei die Einteilung nach dem Zufallsprinzip erfolgt.

Die zu viel bezahlten Abgaben werden nie zurückbezahlt, weil die Zahlpflicht nie endet und die Gebühr in eine Abgabe für die SRG umgewandelt wurde.

Es darf nicht sein, dass die SRG über die 600 Millionen verfügen kann, die den Privathaushalten, auch mit der Zustimmung des Bakom, widerrechtlich aus der Tasche gezogen wurden. Und dies umso mehr, als sich die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt im Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative verpflichtet hat zu sparen.

Mit der vorliegenden Motion wird deshalb beantragt, dass die 600 Millionen, die Serafe 2019 zusätzlich einnimmt, vollständig den privaten Haushalten zurückerstattet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Revision des am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) hat der Bundesrat das 2011 eingeführte System zur Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren erneuert.

Mit der Aufteilung der Abgabepflichtigen auf jeden Monat des Jahres soll der Verwaltungsaufwand für die Rechnungsstellung und das Inkasso so gleichmässig wie möglich über das Jahr verteilt werden, um sicherzustellen, dass die Bearbeitung der Dossiers bestmöglich den Interessen der Abgabepflichtigen entspricht und gleichzeitig die Kosteneffizienz des Systems gewährleistet ist.

Der Kreis der Begünstigten der Abgabe wird in Artikel 68a RTVG definiert. Die Höhe der Abgabe pro Haushalt wird vom Bundesrat auf der Grundlage des ermittelten und nachgewiesenen Bedarfs der Begünstigten festgelegt. Es handelt sich also um eine Kausalabgabe, deren Ertrag die Kosten deckt. Bei der Festlegung der Höhe der Abgabe werden zudem die Empfehlungen des Preisüberwachers berücksichtigt. Im System selbst ist keine Reservenbildung vorgesehen.

Da die Abgabe für einen Zeitraum von zwölf Monaten erhoben wird, ist ein allfälliger Überschuss der Abgabeeinnahmen am Ende des Jahres nur darauf zurückzuführen, dass sich ein Teil der im laufenden Jahr gezahlten Abgabe auf das folgende Jahr bezieht. Wird dieser systemische Effekt korrigiert, beträgt die jährlich von einem Privathaushalt entrichtete Abgabe immer 365 Franken. Wie bereits erwähnt, ist dieses System seit 2011 in Kraft.

Die Begünstigten erhalten jedes Jahr nur den Anteil am Ertrag der Abgabe, der ihnen gesetzlich zusteht. Weder der SRG noch den anderen Begünstigten wird also ein zusätzlicher Betrag überwiesen. Ausserdem werden die Abgabenüberschüsse auf einem Konto des Bundes deponiert und vom Bund verwaltet.

Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass der Versand von Teilrechnungen im Jahr 2019 mit der Einführung des neuen Erhebungssystems zusammenhängt und 2020 nicht mehr wiederholt wird. Ab dann werden die erwarteten jährlichen Abgabeerträge stabil bleiben und sich auf rund 1,2 Milliarden Franken belaufen. Im Falle eines Systemwechsels - wie er 2018 stattgefunden hat - wäre die letzte Rechnung an die Abgabepflichtigen keine Jahresrechnung mehr, sondern eine angepasste, auf das Ende des betreffenden Jahres ausgestellte Schlussabrechnung, was zu niedrigeren Einnahmen führen würde. Zu diesem Zeitpunkt würde der Rückgang dieser Einnahmen durch die Auflösung des Überschusskontos kompensiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.