19.3148 · Interpellation · 2019-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundesrates dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Als eine der Massnahmen soll der Ausstoss von CO2 reduziert werden. Bei der Versorgung unseres Landes mit Gütern spielt der Güterverkehr auf der Schiene in allen Landesgegenden eine zentrale Rolle. Dabei verkehrt er frei von CO2. Es sind deshalb alle Massnahmen zu ergreifen, welche den Schienengüterverkehr fördern. Damit kann der Schienengüterverkehr einen wichtigen Beitrag an die Reduktion von Kohlendioxid in der Luft leisten. Allein der Ausbau der Schieneninfrastruktur im Rahmen der Vorlage Ausbauschritt 2035 und die im Gütertransportgesetz neu festgelegten Rahmenbedingungen für den Bahngüterverkehr reichen nicht. Es braucht auch tarifarische Massnahmen und Anreize zur Effizienzsteigerung beim Netzbetrieb. Statt vieler leichter Güterzüge sollen vermehrt schwere verkehren, da dies die Auslastung des Netzes verbessert.
Ich unterbreite deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Schienengüterverkehr entscheidend mithelfen kann, den Ausstoss an CO2 in unserem Land zu senken?
2. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat konkret vor, um im Rahmen der Energiestrategie 2050 den Schienengüterverkehr in der Fläche zu fördern?
3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee einer energiepolitisch motivierten Senkung der Trassenpreise für den Güterverkehr auf der Schiene nicht nur im Transit, sondern insbesondere im Binnengüterverkehr, wie sie in Deutschland und Holland auf 1. Januar 2019 eingeführt wurde, damit der Schienengüterverkehr mehr Güter CO2-frei transportieren kann?
4. Im Rahmen der Trassenpreisrevision 2021 will der Bundesrat die Trassenpreise im Schienengüterverkehr um 23 Millionen Schweizerfranken senken. Diese Senkung kompensiert jedoch nur den Aufschlag der Trassenpreise von 2013, womit eine nachhaltige Förderung des Schienengüterverkehrs ausbleibt.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Trassenpreisrevision 2021 grundsätzlich eine, gegenüber 2013, spürbare Senkung der Trassenpreise für den Binnengüterverkehr auf der Schiene mit sich bringen sollte, um die Ziele der Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu fördern und die Effizienz beim Betrieb des Netzes zu steigern?
5. Was hält der Bundesrat davon, gestützt auf Artikel 19 Absatz 3 Litera f der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung einen Rabatt einzuführen für alle Güterzüge, die eine Anhängelast von mehr als 800 Tonnen aufweisen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen der Schweiz beträgt heute knapp 32 Prozent. Schwere Nutzfahrzeuge sind im Verkehrsbereich für 12 Prozent des CO2-Ausstosses verantwortlich. Der im internationalen Vergleich hohe Marktanteil der Schiene im Güterverkehr trägt somit bereits heute massgeblich zur Vermeidung von CO2-Emissionen bei. Eine weitere Erhöhung des Marktanteils könnte einen weiteren Beitrag leisten, muss jedoch unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit beurteilt werden. Die im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr (BAV) erstellte Studie "Beitrag des Güterverkehrs zur Erreichung der Schweizer Klimaziele" zeigt auf, dass im Güterverkehr vor allem der Einsatz neuer Fahrzeugtechnologien schwerer Nutzfahrzeuge massgebliche Einsparungen mit sich bringt.
2. Für den Schienengüterverkehr in der Fläche sind im Rahmen der Energiestrategie 2050 keine direkten Massnahmen vorgesehen. Das BAV hat den Auftrag erhalten, die Energiestrategie des Bundesrates in seinem Zuständigkeitsbereich zu konkretisieren. Zu diesem Zweck hat das BAV das Programm "Energiestrategie 2050 im öffentlichen Verkehr" lanciert. Von den Erkenntnissen der dort geförderten Projekte profitiert auch der Schienengüterverkehr.
3. Gemäss Artikel 9c Absatz 3 des Eisenbahngesetzes muss der Trassenpreis mindestens die Grenzkosten decken, die auf einer zeitgemäss ausgebauten Strecke normalerweise anfallen. Das Entgelt trägt insbesondere den unterschiedlichen Kosten im Netz, der Umweltbelastung der Fahrzeuge sowie der Nachfrage Rechnung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat Anreizregelungen eingeführt, welche im Sinne des Interpellanten sind. Im Entwurf der Trassenpreisrevision 2021, zu der das BAV im Frühling 2019 eine Konsultation durchführte, schlägt das BAV vor, den Lärmbonus für den Güterverkehr weiterzuführen, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verwendung von Grauguss-Bremssohlen untersagt ist. Dies ist eine von mehreren Massnahmen, die den Güterverkehr zulasten der Infrastrukturbetreiberinnen und letztlich des Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 30 Millionen Franken jährlich entlasten. Nach Auswertung der Konsultation wird der Bundesrat über die Anpassung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung befinden. Ferner wird das Bundesamt für Verkehr nach dem Entscheid des Bundesrates über die Trassenpreisrevision 2021 in der Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang einen Rabatt für lange Züge vorschreiben; nach heutiger Planung beträgt der Rabatt 1 Rappen pro Zugskilometer für jeden Meter Anhängelast, der über 540 Meter hinausgeht. Damit wird eine weitere Entlastung des Güterverkehrs von 5 Millionen Franken pro Jahr erzielt.
4. In der Vorbereitung zur Trassenpreisrevision 2013 wurden die Grenzkosten neu berechnet. Es zeigte sich, dass der Trassenpreis damals zu tief angesetzt war. Zudem wurde in der vom Volk angenommenen Fabi-Vorlage vorausgesetzt, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer stärker an den Infrastrukturkosten beteiligen. Den grössten Kostensprung musste der Personenverkehr hinnehmen. Wenn nun die Grenzkosten aufgrund neuer Berechnungen u. a. dank Automatisierung wieder sinken, profitieren alle Sparten davon, der Güterverkehr sogar proportional am stärksten. Für eine weiter gehende Senkung des Trassenpreises müsste das Eisenbahngesetz geändert werden.
5. Im Trassenpreissystem bestehen bereits Preisvorteile für schwere Züge:
- Ein Teil des Basispreises (Basispreis Trasse) ist nicht gewichtsabhängig;
- alle Güterzüge im alpenquerenden Verkehr profitieren von einem Rabatt, wenn für die Traktion mehr als eine vierachsige Lokomotive benötigt wird;
- schwere und lange Güterzüge erhalten mehr Lärmbonus, und
- für lange und damit auch schwere Güterzüge ist ein Rabatt vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.