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19.3207 · Motion · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Angesichts der in der Begründung beschriebenen Situation, der dramatischen Aussichten und der verfassungsrechtlichen Vorsorgepflicht wird der Bundesrat aufgefordert:

1. sämtliche Empfehlungen des Expertenberichtes zur Motion UREK-N 13.3372, "Nationaler Massnahmenplan zur Gesundheit der Bienen", schweizweit rasch und konsequent umzusetzen;

2. den Insektenschutz und die Insektenförderung in sämtlichen relevanten Sektoren konsequent zu integrieren und umzusetzen, sei dies in der Agrarpolitik, Waldpolitik, Verkehrspolitik, Raumplanung, Bildungspolitik, Wirtschaftspolitik usw.

3. eng mit den Kantonen zu kooperieren, für eine rasche und konsequente Umsetzung von Insektenschutz- und -fördermassnahmen;

4. seinen Teil zur Finanzierung beizutragen, zusätzlich zu anderen nötigen Schutz- und Fördermassnahmen im Bereich der Biodiversität;

5. über den Stand der Bemühungen zu Schutz und Förderung der Insekten regelmässig zu berichten (Controlling).

Begründung

Der Bundesrat hält in seinen Antworten auf die Interpellationen Vogler 17.4162 und Graf Maya 17.4310 fest: "Insekten sind in sämtlichen Lebensräumen zu finden, spielen eine Schlüsselrolle für das Funktionieren der Ökosysteme und garantieren damit deren Leistungen, auf die wir für unsere wirtschaftliche Wohlfahrt sowie für unser gesellschaftliches Wohl angewiesen sind (z. B. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Bestäubung, Eindämmung von Schädlingen). ... Der Verlust an Insekten wirkt sich deshalb negativ aus, z. B. auf die Landwirtschaft, die Waldwirtschaft und das Wohlergehen der Bevölkerung im Allgemeinen."

Vom Insektensterben sind also nicht nur die Äpfel im Thurgau, die Kirschen in Baselland oder die Aprikosen im Wallis betroffen. Gefährdet ist auch die Blumenpracht in den Alpen, die dem Schweizer Tourismus als willkommenes Sujet dient, die Amphibien, Fische und Vögel in der Schweiz, für die Insekten oft die hauptsächliche Futterquelle darstellen, aber auch wir Menschen.

Sind schwerwiegende Schäden nicht nur denkbar, sondern ist die Befürchtung, dass diese eintreten könnten wissenschaftlich plausibel, besteht gemäss geltendem Recht und einem Bericht der Ethikkommission (Mai 2018) in der Schweiz die Pflicht zur Vorsorge.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Anliegen der Motion. Er ist sich des schlechten Zustands der Insektenvielfalt in der Schweiz bewusst. So verzeichnen gut 60 Prozent der Insektenarten, die im Rahmen des Rote-Liste-Programms untersucht werden, einen Rückgang ihrer Populationen. Dabei sind gut 40 Prozent vom Aussterben bedroht, weitere 20 Prozent sind auf dem Weg dazu. Der Zustand und die qualitative Entwicklung der für die Insektenvielfalt besonders wertvollen Habitate sind ebenfalls negativ. Dies betrifft sowohl spezifische Lebensräume wie die Biotope von nationaler Bedeutung als auch die grossen Flächen in der Landwirtschaft und den Siedlungen.

Trotz der bereits ergriffenen Massnahmen konnte das Insektensterben bisher nicht aufgehalten werden. Die Ursachen sind grundsätzlich bekannt: Im Zentrum stehen die zersiedelte und ausgeräumte Landschaft, die intensive Landwirtschaft, die mangelhafte Qualität der Insektenhabitate und wachsende Lichtemissionen.

Das Bundesamt für Umwelt wird im Laufe dieses Sommers in einem Bericht die Ursachen ausführlicher darlegen und zudem aufzeigen, welche Massnahmen heute zur Förderung der Insekten dienen, welche davon beschleunigt werden können und insbesondere wo die Lücken sind. Ausserdem soll in diesem Bericht aufgezeigt werden, welcher Finanzierungsbedarf für die Umsetzung neuer Massnahmen besteht und wie die verschiedenen Arbeiten in die Verbundpartnerschaft mit den Kantonen einzuordnen sind. Der weitere Handlungsbedarf soll auf Basis dieser Entscheidungsgrundlagen festgelegt werden. Die Anliegen der vorliegenden Motion werden im Rahmen dieses Berichtes berücksichtigt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.