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19.3220 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Teilt der Bundesrat die Besorgnis über die zunehmende Praxis von ausbildungsunabhängigen Praktika vor der beruflichen Grundbildung Fachfrau und Fachmann Betreuung EFZ, insbesondere der Fachrichtung Kinderbetreuung?

2. Verfügt der Bundesrat über konkrete Zahlen: Wie viele ausbildungsunabhängige Praktika vor der beruflichen Grundbildung Fachfrau und Fachmann Betreuung EFZ (insb. Fachrichtung Kinderbetreuung) werden jährlich absolviert? Wie lange dauern diese Praktika? In wie vielen Fällen sind die Praktika mit Ausbildungsgarantien verbunden, in wie vielen nicht?

3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass diese Praxis Qualität, Lohnniveau und Ansehen insbesondere der Kinderbetreuung als Beruf negativ beeinflusst?

4. Wie gehen die Kantone mit diesem Problem um? Welche Lösungen sind dem Bundesrat bekannt? Wie beurteilt er die verschiedenen Ansätze, wie z. B.

a. die Praxis der Kantonalen Arbeitsmarktkommission Kamko des Kantons Bern, Praktika nur noch als Einführungspraktika anzuerkennen, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses 6 Monate nicht überschreitet oder der Betrieb den Ausbildungsplatz verbindlich zusagt (max. Verlängerung um 6 Monate);

b. eine Regelung durch den Bund betreffend Zulassungsbedingungen für Kindertagesstätten und ähnliche Organisationen, die es verbieten, unausgebildetes Personal an den Betreuungsschlüssel anzurechnen?

5. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine schweizweit einheitliche Regelung in diesen Fragen wünschbar wäre? Wenn ja, hat er entsprechende Kontakte mit den Sozialpartnern und den Kantonen aufgenommen?

6. Savoirsocial schätzt den zusätzlichen Personalbedarf im Bereich Fachfrau und Fachmann Betreuung je nach Professionalisierungsgrad bis 2024 auf bis zu 10 000 zusätzliche Fachkräfte. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass zur Vermeidung einer Fachkräftelücke den Arbeits- und Ausbildungsbedingungen mehr Beachtung geschenkt werden muss? Wenn ja, welche Schritte plant er dazu?

Begründung

In Institutionen aus dem Bereich der Kinderbetreuung und etwas weniger häufig auch in Heimen (Menschen mit Behinderung, Alters- und Pflegeheime) ist die Praxis von ausbildungsunabhängigen Praktika verbreitet. Nicht selten werden junge Menschen so ein oder zwei Jahre als billige Arbeitskraft statt als auszubildende Person angestellt und ausgenutzt. Unter dieser Praxis leiden neben den Jugendlichen selbst auch die Qualität, das Lohnniveau und das Ansehen der Kinderbetreuung als Beruf.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ein Praktikum kann als Möglichkeit dienen, sich über das anvisierte Berufsfeld umfassend zu informieren. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass für den Einstieg in eine berufliche Grundbildung praktische Erfahrung keine Voraussetzung sein soll. Das Berufsbildungsgesetz (Art. 15 Abs. 3 BBG; SR 412.10) legt fest, dass eine berufliche Grundbildung direkt an die obligatorische Schule oder an eine gleichwertige Qualifikation anschliesst. Das Lernen in der Praxis ist ein wesentlicher Teil der dualen beruflichen Grundbildung.

2. Statistische Angaben zur Anzahl und Dauer der ausbildungsunabhängigen Praktika vor der beruflichen Grundbildung Fachfrau und Fachmann Betreuung (insb. Fachrichtung Kinderbetreuung) sind nicht verfügbar. Dem Bund ist zudem nicht bekannt, in wie vielen Fällen die Praktika mit Ausbildungsgarantien verbunden sind. Eine Studie des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung (OBS EHB) (2017) und das eigene Monitoring von Savoirsocial, Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales, zeigen, dass fast die Hälfte der befragten Lernenden für Fachfrau und Fachmann Betreuung in den Jahren 2017 und 2018 vor Lehrbeginn ein Praktikum/Arbeitserfahrung absolviert hat. Das Monitoring wies eine leicht rückläufige Tendenz zwischen 2017 und 2018 aus (2017: 48 Prozent, 2018: 44,9 Prozent).

3./4b. Qualität, Lohnniveau und Ansehen eines Berufs werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Es ist Aufgabe des Berufsfelds Soziales, vertreten durch die Organisation der Arbeitswelt Savoirsocial, den adäquaten Kompetenzenmix festzulegen und auszubilden, um den Fachkräftebedarf des Arbeitsmarkts weiterhin zu decken. In verschiedenen Kantonen haben die Organisationen der Arbeitswelt bzw. tripartite Kommissionen Empfehlungen zu Praktika in Kindertagesstätten erlassen. Der Bund legt keine Vorschriften zum Kompetenzenmix in Kindertagesstätten und ähnlichen Institutionen fest, sondern erlässt allgemeine Vorgaben zu Arbeitsverträgen.

4a./5. Die Bundesgesetze im Bereich des Arbeitsmarktes enthalten grundsätzlich keine branchenspezifischen Vorgaben. Vielmehr hat der Bund Gesetze im Bereich der Arbeitsbedingungen (Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz) und im Bereich der flankierenden Massnahmen (Lohnschutz im Umfeld der Personenfreizügigkeit mit der EU) erlassen. Die Kantone sind für den Vollzug und die Kontrolle dieser gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Werden Verstösse gegen die geltenden Gesetze festgestellt, verfügen die Kantone über Instrumente, um die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen.

6. Mit verschiedenen Massnahmen leisten Bund, Kantone und Sozialpartner gemeinsam einen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Fachkräftepotenziale. Ziel der Fachkräftepolitik des Bundes ist es, die inländische Arbeitsmarktnachfrage vermehrt mit in der Schweiz lebenden Arbeitskräften abzudecken. In diesem Zusammenhang wurden Massnahmen in den Bereichen Qualifizierung, Beruf und Familie, Stellenvermittlung (Inländervorrang), Schwerpunkt 50 plus sowie Schwerpunkt Flüchtlinge ergriffen.

Antwort des Bundesrates.