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19.3234 · Motion · 2019-03-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Gestützt auf die Artikel 74 und 103 der Bundesverfassung (BV; SR 100) und auf das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 (SR 935.12) wird der Bundesrat ersucht, eine zeitlich befristete Spezialfinanzierung (Impulsprogramm) für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum zu schaffen. Dem Parlament ist ein entsprechender Vorschlag zu unterbreiten, in dem die einzelnen Kriterien (u. a. Art der Unterstützung, energetisch vorbildliche Standards der Sanierung, Beitragshöhe) festgelegt sind. Beiträge aus dieser Spezialfinanzierung werden nur geleistet, sofern die Betriebe realistische Businesspläne vorlegen und eine Umnutzung der entsprechenden Liegenschaften grundbuchrechtlich ausgeschlossen ist.

Begründung

Viele Beherbergungsbetriebe auch im alpinen Raum sorgen sich um ihre Zukunft. Oft fehlt für die dringend notwendigen Investitionen das Eigenkapital, oder es ist schwierig, bei den Banken Kredit aufnehmen zu können. Die Gesellschaft für Hotelkredit gewährt zwar nachrangige Darlehen, was sinnvoll ist, aber offensichtlich in vielen Fällen nicht genügend ist. Die Banken betrachten die Beherbergungsbetriebe im alpinen Raum als risikoreich. Dies führt zu Finanzierungslücken, beziehungsweise es kann nur das Notwendigste saniert werden. Oft muss deshalb auch auf umfassende Massnahmen betreffend Energieeffizienz verzichtet werden. Die Folge davon ist, dass Beherbergungsbetriebe schliessen bzw. energetisch unsaniert bleiben, was weder touristisch sinnvoll ist noch mit den Zielen der Energiestrategie übereinstimmt. Die Anzahl der Hotels sinkt, und Arbeitsplätze in der Hotellerie und Gastronomie gehen verloren. Grosse Häuser, wie Beherbergungsbetriebe, brauchen fürs Heizen sehr viel Energie, besonders im alpinen Raum, wo die Temperaturen gerade in der Hauptsaison, im Winter, tief sind. Es macht deshalb Sinn, diesbezüglich zu investieren bzw. solche Sanierungen zu unterstützen. Mit einer finanziellen Unterstützung der Sanierung von Beherbergungsbetrieben können zwei Fliegen auf einen Streich getroffen werden: einerseits als Unterstützung von Beherbergungsbetrieben, zweitens wird etwas fürs Klima bzw. für die Energieeffizienz gemacht. Der Vorstoss entspricht dadurch sowohl der Energiestrategie des Bundes wie den Zielen des Bundes zur Unterstützung des alpinen Tourismus.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbetriebe sind fortlaufend umfangreiche Investitionen in das Angebot notwendig. Diese sind in erster Linie Sache der Betriebe.

Im internationalen Wettbewerbsumfeld und insbesondere mit den eingeschränkten Renditeaussichten sind Infrastrukturinvestitionen in der Beherbergung im Berggebiet eine Herausforderung. Der Bund unterstützt die Beherbergungsbetriebe vor diesem Hintergrund über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH).

Die SGH gewährt subsidiär zu privaten Kapitalgebern Darlehen zu günstigen Konditionen an Beherbergungsbetriebe in festgelegten Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten. Der Grossteil der von der SGH unterstützten Betriebe liegt im Alpenraum. Besonders förderungswürdige Projekte können von der SGH mit einem zusätzlich reduzierten Zinssatz gefördert werden, hierzu gehören unter anderem auch Projekte zur Verbesserung der energetischen Nachhaltigkeit.

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages stehen der SGH ein zinsfreies Darlehen des Bundes im Umfang von rund 136 Millionen Franken, Genossenschaftskapital von rund 28,4 Millionen Franken sowie Reserven (inklusive Gewinnvortrag) von 16,4 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich wurde der SGH im Jahr 2011 ein Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken gewährt, welches 2015 vorsorglich bis Ende 2019 verlängert wurde. Der bis Ende 2019 nicht verwendete Teil des Zusatzdarlehens, etwa 30 Millionen Franken, wird im Jahr 2020 an den Bund zurückfliessen.

Insbesondere energetisch vorbildliche Gebäudestandards werden durch den Bund bereits seit mehreren Jahren mit Beiträgen aus der CO2-Teilzweckbindung an die kantonalen Förderprogramme im Energiebereich (Art. 34 des CO2-Gesetzes) unterstützt. Im Jahr 2019 sind dafür rund 396 Millionen Franken vorgesehen. Von diesen können auch Beherbergungsbetriebe profitieren. Ein Bundesprogramm spezifisch zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben im Berggebiet würde der heute geltenden Aufgabenteilung zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden widersprechen und zu Abgrenzungsproblemen bezüglich Gesetzgebung (u. a. Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern gemäss kantonalem Recht) und Förderung (u. a. Doppelförderung) führen.

Aufgrund der sich wandelnden Herausforderungen im Tourismus prüft der Bund seine Investitionsförderung laufend auf deren Wirksamkeit. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie des Bundes vom 15. November 2017 eine Auslegeordnung Investitionsförderung durchgeführt. Dabei sollen die bestehenden und allfällige neue Investitionsförder- und Finanzierungsmodelle für den Tourismus im Rahmen einer Arbeitsgruppe aufgearbeitet und beurteilt werden. Im Zuge dieser Arbeiten soll in der Legislaturperiode 2020-2023 auch die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung der SGH geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat ein befristetes Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im Alpenraum als nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.