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19.3236 · Motion · 2019-03-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Es sind gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die verhindern, dass Unternehmen, an denen der Bund oder die Kantone finanziell beteiligt sind oder die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, ihre Stellung dazu nutzen, auf dem freien Markt Konkurrenzvorteile zu erlangen, und damit den Wettbewerb verzerren. Unter anderem sollen Monopolunternehmen nicht missbräuchlich Informationen über ihre Kunden, ihre Kundenkontakte und den Gewinn aus dem Monopolbereich verwenden dürfen, um einen Marktvorteil in einem anderen Bereich zu erlangen.

Zu erwägen ist insbesondere die zielgerichtete Abänderung des Binnenmarktgesetzes.

Begründung

Im Rahmen der Beratungen des Vorstosses Fournier 17.517 (Wettbewerb mit gleich langen Spiessen) wurde der Handlungsbedarf zur Beseitigung wettbewerbsverzerrender Praktiken durch öffentliche Unternehmen in zahlreichen Wirtschaftsbereichen erkannt.

Bund und Kantone sind an Unternehmen beteiligt, welche direkt oder indirekt Finanzen, Daten und Ressourcen, die sie von einem Gemeinwesen oder aufgrund von Konzessionen erhalten, zur Quersubventionierung ihrer gewerblichen Tätigkeit verwenden. Es kann sich dabei um öffentliche Unternehmen handeln, an denen Bund oder Kantone finanziell beteiligt sind, oder auch um private Unternehmen, an welche Bund oder Kantone staatliche Konzessionen vergeben.

Die Aktivitäten dieser Unternehmen führen zu Wettbewerbsverzerrungen und zu unfairen Marktbedingungen. Diesen Aktivitäten ist durch geeignete gesetzliche Massnahmen Einhalt zu gebieten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass das vom Verfasser der Motion angesprochene Thema vertieft geprüft werden sollte. Er bezweifelt jedoch, dass die Situation mit der eingereichten Motion in zufriedenstellender Weise verbessert werden kann.

Die in der Motion gestellte Forderung ist sehr allgemein gehalten und beauftragt den Bundesrat, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Da die Motion jedoch nicht ganz klar formuliert ist, besteht die Gefahr, dass hier die Büchse der Pandora geöffnet wird.

Potenziell von der Motion betroffen wäre effektiv eine sehr grosse Zahl von Unternehmen aus Sektoren wie Kommunikation (Swisscom, Die Post), Gesundheit (Kantonsspitäler, Suva), Transport und Logistik (SBB, Skyguide), Energie (Alpiq, Axpo), Finanzen (Kantonalbanken) oder auch im Bereich Gebäudeversicherung. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen und so die Situation zu verbessern, müsste spezifisch über die betroffenen Unternehmen diskutiert werden. Auf diese Weise liesse sich den Eigenheiten der Unternehmen Rechnung tragen, ohne eine umfassende und nichtzielgerichtete Diskussion anzustossen.

Schliesslich gilt es, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in seinem 2017 veröffentlichten Bericht "Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte" zum Schluss gekommen ist, dass aus gesetzgeberischer Sicht kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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