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19.3251 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

In der "Sonntags-Zeitung" vom 17. März 2019 wurde ein Artikel zur Fahrzeugflotte des Bundes publiziert. 2012 wurde vom Parlament die Motion 12.3652 überwiesen. 2015 wurde der Bericht in Erfüllung dieser Motion "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung" publiziert. Darin ist in Kapitel 3.4 als Schwerpunkt 2 von der Vorbildfunktion Bund die Rede. Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 soll das Ziel von 15 Prozent Steckerfahrzeugen bis 2022 mit Unterstützung vom Bundesamt für Energie (BFE) und vom Astra erreicht werden. Aktuell läuft das Programm "Charge4Work", als eine der Massnahmen der Roadmap, welches Unternehmen beim Umstieg der Betriebsflotte auf Elektrofahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende und Kunden unterstützt. Der Bund muss seine Vorbildfunktion wahrnehmen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Fahrzeugflotte (Personenwagen) des Bundes zu beantworten:

1. Wie hoch ist der durchschnittliche CO2-Ausstoss der Fahrzeugflotte des Bundes in Gramm CO2 pro Kilometer (Vergleich mit dem schweizerischen Durchschnitt)?

2. Wie viele Fahrzeuge pro Effizienzkategorie besitzt der Bund? Mit welchen drei Hauptbegründungen wurden in den vergangenen vier Jahren Fahrzeuge der Effizienzkategorie C und schlechter eingesetzt?

3. Mit welchen Energieträgern werden die Fahrzeuge betrieben, und welche Abgasnormen erfüllen sie?

4. Sind Anpassungen der Vorgaben für Fahrzeugbeschaffungen geplant, insbesondere mit Blick auf das neue Beschaffungsrecht des Bundes, das den Umweltschutz stärker gewichtet?

5. Wie viele Fahrzeuge der bundeseigenen Flotte sind Elektrofahrzeuge, und welche Entwicklung ist diesbezüglich geplant?

6. Elektrofahrzeuge werden zu rund 90 Prozent zu Hause und am Arbeitsplatz geladen. Weshalb gibt es noch immer keine ausreichende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei den bundeseigenen Parkplätzen? Welche Massnahmen sind vorgesehen, um diese Ladeinfrastrukturen bis in drei Jahren (parallel zur Zielsetzung 15 Prozent bis 2022) aufzubauen?

7. Was unternimmt der Bund konkret, um seine Vorbildfunktion nicht nur auf Papier, sondern auch tatsächlich wahrzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Zu den in den Jahren 2015 bis 2018 beschafften Bundesfahrzeugen (Verwaltungs- und Militärfahrzeuge zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen und einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen) verfügt die Armasuisse als zentrale Fahrzeugbeschafferin des Bundes über Angaben bezüglich Energieeffizienz und Energieträger.

Insgesamt wurden im angegebenen Zeitraum 1685 Bundesfahrzeuge beschafft. Davon entsprachen knapp 43 Prozent (720 Fahrzeuge) der besten Energieeffizienz-Kategorie A. Dabei handelt es sich in der Regel um Verwaltungs- und Militärfahrzeuge ohne Allradantrieb mit bis zu fünf Sitzplätzen. 31 Prozent (524) der Fahrzeuge entsprechen der Energieeffizienz-Kategorie D. In den weiteren Klassen wurden 34 (B, etwa 2 Prozent), 118 (C, etwa 7 Prozent), 85 (E, etwa 5 Prozent), 102 (F, etwa 6 Prozent) und 82 (G, etwa 5 Prozent) Bundesfahrzeuge beschafft. Rund 96 Prozent (1612) dieser Fahrzeuge werden mit Diesel betrieben, während Benzin als Energieträger etwa 3 Prozent (56) ausmacht. Weiter wurden in der genannten Zeitperiode 9 (etwa 0,5 Prozent) Fahrzeuge mit Elektro-, 6 (etwa 0,4 Prozent) mit Hybrid- sowie jeweils ein Fahrzeug mit Wasserstoff- und Gasantrieb beschafft.

Bei den Personenwagen, die den niedrigeren Energieeffizienz-Kategorien angehören, handelt es sich hauptsächlich um Einsatzfahrzeuge. Diese müssen aufgrund ihres Einsatzzwecks verschiedene spezifische Kriterien und technische Anforderungen erfüllen. Dies sind beispielsweise Fahrzeuge des Grenzwachtkorps, Personentransporter oder Bundesfahrzeuge mit Allradantrieb für Einsätze der Armee und von Botschaften.

Die Betreuung der jeweiligen Fahrzeugflotte liegt in der Zuständigkeit jeder einzelnen Stelle, die Bundesfahrzeuge nutzt. Entsprechend existiert keine bundesweite Statistik zum durchschnittlichen CO2-Ausstoss, zur Anzahl Fahrzeuge pro Effizienz-Kategorie sowie zu den Energieträgern der Bundesfahrzeuge.

4. Bereits heute bestehen ausführliche Vorgaben für die Beschaffung von ökologisch nachhaltigen Fahrzeugen. Diese finden sich in der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF, SR 514.31) sowie in den Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen. Eine Anpassung insbesondere der Weisungen wird zurzeit geprüft.

5. Zwischen 2015 und 2018 wurden 9 Elektrofahrzeuge beschafft. Des Weiteren setzt die Bundesverwaltung die Initiative Energie-Vorbild um, eine der Massnahmen der Energiestrategie 2050. Das aktuelle Programm läuft 2020 aus. Zurzeit erfolgt die Erarbeitung der neuen Zielsetzungen und Massnahmen für die Periode bis 2030. Die Förderung der Elektromobilität in der Bundesverwaltung wird eine der Zielsetzungen sein. Damit wird auch die Motion Buttet 16.3063, "Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein", umgesetzt.

6. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sieht vor, die wichtigsten Verwaltungsgebäude in der Schweiz mit der Ladeinfrastruktur für Elektromobile (Dienstfahrzeuge) auszustatten. In einem Pilotprojekt werden bis Ende 2020 sieben Standorte des Bundesamtes für Strassen (Astra) entsprechend ausgerüstet. Im Rahmen der Fortsetzung der Initiative Energie-Vorbild engagiert sich der Bund zudem für die Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

7. In die Roadmap Elektromobilität haben die teilnehmenden Bundesbehörden insgesamt 15 Massnahmen eingebracht, um ihren Beitrag an die bis 2022 angepeilte Steigerung des Anteils der Elektromobile auf 15 Prozent zu leisten.

In der Initiative Energie-Vorbild engagiert sich der Bund unter anderem für Massnahmen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs, zur Förderung von mobil-flexiblen Arbeitsformen und zum Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Von den insgesamt 16 Massnahmen im Bereich der Mobilität setzen die Bundesakteure 14 bereits um respektive ist deren Umsetzung in Planung. Auch in der neuen Verpflichtungsperiode bis 2030 ist der Bund bestrebt, bezüglich der Elektromobilität eine Vorbildrolle einzunehmen.

Antwort des Bundesrates.