Lexipedia

19.3274 · Postulat · 2019-03-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche klimapolitischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen sich ergeben, wenn die vergangenen Rechnungsüberschüsse für Investitionen in die Erreichung der Klimaziele verwendet werden. Dafür sollen die Rechnungsabschlüsse der vergangenen 10 Jahre berücksichtigt werden. Konkret soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn

a. der vollständige Überschuss oder

b. die Hälfte des Überschusses verwendet werden. Weiter soll der Bundesrat aufzeigen, wie in Zukunft ein Teil des Überschusses für Investitionen zur Erreichung der Klimaziele verwendet werden kann.

Begründung

Der Bund hat in den vergangenen Jahren hohe Milliardenüberschüsse erzielt. Die Summe der Überschüsse der vergangenen zehn Jahre beläuft sich auf über 20 Milliarden Franken. Diese flossen vollumfänglich in den Schuldenabbau. Mit rund 99 Milliarden Franken respektive 14 Prozent des Bruttoinlandprodukts sind die Bruttoschulden des Bundes aktuell auf einem Tiefstand. Dem stehen dringend benötigte Investitionen in die Erreichung der Klimaziele entgegen. Der Abbau von Schulden wird damit begründet, dass es unverantwortlich sei, zukünftigen Generationen einen Schuldenberg zu überlassen. Ebenso unverantwortlich ist es jedoch auch, notwendige Schritte gegen die Klimakrise zu unterlassen. Der Bundesrat wird hiermit aufgefordert, aufzuzeigen, welche Wirkung es für die Volkswirtschaft und das Klima hat, wenn vergangene und zukünftige Überschüsse oder Teile davon dafür verwendet werden, klimapolitische, dringend notwendige Massnahmen zu ergreifen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schuldenbremse verlangt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Die Ausgaben dürfen im Budget und in der Rechnung nicht grösser sein als die konjunkturbereinigten bzw. strukturellen Einnahmen. Ein realisierter struktureller Überschuss oder ein realisiertes strukturelles Defizit wird auf dem Ausgleichskonto festgehalten, dessen Stand beträgt 27,5 Milliarden Franken per Ende 2018. Der Sanktionsmechanismus der Schuldenbremse sieht vor, dass ein negativer Saldo des Ausgleichskontos innert nützlicher Frist wieder abzutragen ist, hingegen wurde vom Parlament explizit beschlossen, dass ein allfälliger positiver Saldo später nicht verwendet werden kann, ausser um negative Ergebnisse aufzufangen.

Rund die Hälfte des Standes des Ausgleichskontos ist zurückzuführen auf Mehreinnahmen gegenüber dem Budget, vor allem auf jene der Verrechnungssteuer, die andere Hälfte auf Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben. Um die Schätzfehler zu reduzieren, wird die Verrechnungssteuer seit 2012 mithilfe eines statistischen Trends budgetiert. Mit dieser Schätzmethode wird erreicht, dass sich die Schätzfehler bei der Verrechnungssteuer inskünftig in etwa ausgleichen, wie dies bereits bei den übrigen Einnahmen der Fall ist. Anders verhält es sich bei den Ausgaben, die seit Einführung der Schuldenbremse stets unter dem Budget blieben. Diese Budgetunterschreitungen dürften auch weiterhin anfallen, jedoch auf tieferem Niveau, weil die Passivzinsen seit 2017 periodengerecht verbucht werden.

Mit einem ausführlichen Bericht hat der Bundesrat 2012 die Schuldenbremse einer Evaluation unterzogen und ist zum Schluss gekommen, dass sie sich bewährt hat und keine Änderungen vorzunehmen seien. Insbesondere konnte gezeigt werden, dass die Investitionstätigkeit des Bundes nach der Einführung der Schuldenbremse nicht zurückgegangen ist.

2016 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit, eine Expertengruppe einzusetzen mit dem Auftrag, eine Ergänzung der Schuldenbremse aus volkswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen und Empfehlungen abzugeben. Die Expertengruppe kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass wohl auch künftig mit systematischen Budgetunterschreitungen zu rechnen sei, wenn auch auf etwas tieferem Niveau als in der Vergangenheit, und dass der weiterhin mögliche nichtbudgetierte Schuldenabbau unproblematisch sei. Einer Ergänzung der Schuldenbremse steht die Expertengruppe kritisch gegenüber. Allfällig könnte eine solche in Betracht gezogen werden, falls die ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen auch in den kommenden Jahren nachhaltig und beträchtlich bleiben.

Vor dem Hintergrund der erwähnten systematischen Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben hat der Bundesrat das EFD beauftragt, einen Bericht zur Entwicklung der Budgetunterschreitungen zu erstellen, um über das weitere Vorgehen zu beschliessen. Dieser Bericht ist derzeit in Erarbeitung und soll dem Bundesrat voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 unterbreitet werden.

Eine Verwendung der Überschüsse im Sinne der Postulantin würde eine Anpassung der gesetzlichen Regeln zur Schuldenbremse erfordern. Solange der Bundesrat über diesen Grundsatzentscheid nicht befunden hat, erachtet er die Erstellung eines Berichtes zur Verwendung der Überschüsse für spezifische Zwecke nicht als zielführend.

Im Übrigen verfolgt der Bundesrat bereits eine aktive Politik zur Erreichung der Klimaziele. Er hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. Damit soll die Erreichung der Klimaziele bereits sichergestellt werden. Das Geschäft wird derzeit im Parlament beraten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.