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Bevorzugung nach Staatsangehörigkeit bei den Familienzulagen. Sparpotenzial für die Schweiz?

19.3304 · Interpellation · 2019-03-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das österreichische Parlament hat am 24. November 2018 ein Gesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und vorsieht, dass ab diesem Datum die Familienzulagen nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der in Österreich Beschäftigten bemessen werden, wenn deren Kinder im Ausland bleiben.

1. Welches Sparpotenzial hätte eine solche Massnahme, wenn sie in der Schweiz beschlossen würde?

2. Ist der Bundesrat bereit, in dieser Richtung tätig zu werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Kaufkraftanpassung der österreichischen Familienleistungen ist umstritten. Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, mit der Begründung, dass eine Kürzung der Familienleistungen einzig aufgrund des ausländischen Wohnsitzes eines Kindes einen Verstoss gegen die EU-Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit darstellt.

1. Aktuell liegen keine genauen Zahlen zur Anzahl der Familienzulagen vor, die an Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden. Basierend auf einer 2016 durchgeführten Umfrage bei den Familienausgleichskassen (FAK) wird jedoch angenommen, dass rund 130 000 Familienzulagen die EU/Efta betreffen, 120 000 davon Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Das sind 7 Prozent aller Familienzulagen. 2018 beliefen sich die Gesamtausgaben für Familienzulagen auf 5,7 Milliarden Franken. Somit dürften die Ausgaben für die im Ausland ausgerichteten Familienzulagen höchstens 400 Millionen Franken pro Jahr betragen. Das Einsparpotenzial bei einer Kaufkraftanpassung kann allerdings nicht beziffert werden, da nicht bekannt ist, in welchen Staaten die betroffenen Kinder wohnen.

Seit Anfang 2019 wird das Wohnsitzland des Kindes im Familienzulagenregister (Famzreg) erfasst. Eine erste Statistik zur Anzahl der in die EU/Efta exportierten Familienzulagen wird somit ab 2020 verfügbar sein. Ab dann liegen Angaben dazu vor, wie viele Familienzulagen an Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden. In Bezug auf die Beträge werden allerdings nur Schätzungen vorgenommen werden können, da das Famzreg nicht erfasst, welche Beträge die einzelnen Anspruchsberechtigten erhalten.

2. Aktuell wird die Kaufkraftanpassung der Familienzulagen im Rahmen der parlamentarischen Initiative Herzog 17.483, "Kaufkraftbereinigte Familienzulagen", im Parlament beraten. Die SGK-N hatte der Initiative Folge gegeben. Der Bundesrat wird zu diesem Thema Stellung nehmen, sofern ein entsprechender Erlassentwurf verabschiedet wird.

Antwort des Bundesrates.