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19.3318 · Postulat · 2019-03-22

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche kostendämpfenden Massnahmen er in den nächsten fünf Jahren im Bereich patentgeschützter Medikamente anwenden will. Der Bericht soll nebst einer griffigen Strategie im Umgang mit den immer teureren patentgeschützten Medikamenten folgende Fragen beantworten:

a. Wie könnten zukünftig vermehrt Rückvergütungsmodelle (wie z. B. für Perjeta) angewandt werden?

b. Wie könnte der Bundesrat sicherstellen, dass dadurch die Intransparenz in der Preissetzung und der administrative Aufwand für Krankenversicherer nicht noch weiter zunimmt?

c. Wie viele patentgeschützte Medikamente sind zurzeit für Allgemeinversicherte nur beschränkt zugänglich (z. B. nur nach Kostengutsprache der Krankenkasse)?

d. Wie viele Patientinnen und Patienten sind aktuell und in Zukunft von solchen Limitationen oder gar Rationierungen betroffen?

e. Plant der Bundesrat, künftig vermehrt solche Zugangsbeschränkungen einzuführen?

f. Falls ja: nach welchen Kriterien und für welche Gruppen von patentgeschützten Medikamenten oder Therapien?

g. Was hält der Bundesrat vom Pay-for-Performance-Modell?

h. Falls er solche Modelle einführen will: Wie stellt er sicher, dass diese nicht zu noch höheren Kosten führen?

i. Welche weiteren Massnahmen (z. B. Trips-Instrumente wie im öffentlichen Interesse angewendete Zwangslizenzen usw.) könnten in Zukunft geplant werden, um Kosten patentierter Medikamente zu dämpfen, ohne den Zugang zu Medikamenten zu erschweren oder eine Mehrklassenmedizin voranzutreiben?

Begründung

2017 machte laut Bundesrat die Gruppe der patentgeschützten Medikamente 75 Prozent der über das obligatorische Krankenkassensystem abgerechneten Medikamentenausgaben aus. Hochgerechnet auf 2018 mit BAG-Statistiken sind es über 5 Milliarden Schweizerfranken. Neue Krebsbehandlungen wie Kymriah kosten 475 000 US-Dollar pro Spritze - die Kosten explodieren, Expertinnen und Experten warnen vor einer Mehrklassenmedizin. Die vom Bundesrat angekündeten Massnahmen beschränken sich bisher auf Generika und gelten nicht für patentierte Präparate, was somit nur 25 Prozent der Medikamentenkosten via Grundversicherung ausmacht. Es ist dringend nötig, dass der Bundesrat auch bei patentgeschützten Medikamenten griffige Massnahmen entwickelt, um Kosten zu dämpfen, den realen Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten für alle langfristig zu sichern und die Ausgaben auf ein tragbares Mass zu reduzieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits jetzt müssen für hochpreisige Arzneimittel vermehrt Preismodelle mit Rückvergütungen auf den festgelegten Preis umgesetzt werden, damit die Wirtschaftlichkeit und die Versorgung gewährt bleiben. Solche Modelle werden jedoch bisher nur in begründeten Ausnahmefällen umgesetzt, beispielsweise wenn ein Arzneimittel unterschiedliche Indikationen aufweist oder auch in Kombination mit anderen hochpreisigen Therapien eingesetzt wird. Bei dafür geeigneten Arzneimitteln (z. B. mit hohen Therapieabbruchraten) werden auch weitere Preismodelle wie Pay-for-Performance-Modelle umgesetzt. Preismodelle sind notwendig, da international tätige Pharmaunternehmen nicht akzeptieren, dass für ihre Arzneimittel in der Schweiz ein viel niedrigerer offizieller Preis festgelegt und publiziert wird, als dies im Ausland der Fall ist. Ohne Preismodelle müssten daher entweder viel zu hohe Preise vergütet werden, oder hochpreisige Arzneimittel könnten nicht in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden und stünden somit der Bevölkerung nicht zur Verfügung. Insgesamt werden bei knapp über 20 von über 3000 in der SL aufgeführten Arzneimitteln Preismodelle umgesetzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl Preismodelle weiter ansteigen wird, da viele weitere Gesuche um Vergütung hochpreisiger Arzneimittel erwartet werden.

Der Bundesrat sieht den Bedarf höherer Transparenz bei der Preisfestsetzung von Arzneimitteln und setzt sich in internationalen Gremien (WHO, OECD) dafür ein. Er stellt jedoch auch fest, dass die Schweiz bezüglich der effektiv vergüteten Preise von Arzneimitteln das transparenteste Land der Welt ist. Die Preise werden in der SL transparent ausgewiesen und werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im festgelegten Umfang vergütet. Die Transparenz von Preismodellen in der Schweiz führt jedoch oft dazu, dass hochpreisige Arzneimittel nicht oder nur mit grosser Verzögerung in die SL aufgenommen werden können.

Bei mehr als einem Viertel der in der SL aufgeführten Arzneimittel ist die Vergütung eingeschränkt. Limitierungen werden unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit festgelegt. Insbesondere hochpreisige Onkologika und Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten sind stark von Limitierungen betroffen. Dass die Anzahl der Limitierungen in den letzten Jahren grösser wurde, hängt auch damit zusammen, dass die Preisforderungen der Pharmaunternehmen stetig steigen. Das Bundesamt für Gesundheit achtet deshalb vermehrt darauf, dass sehr teure Arzneimittel rational eingesetzt werden und denjenigen Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden, die einen hohen medizinischen Bedarf aufweisen und gleichzeitig einen klinisch relevanten Nutzen davontragen.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3677, "Etwas unternehmen gegen die hohen Preise für patentgeschützte Arzneimittel", festhält, erachtet er Zwangslizenzen als kein geeignetes Mittel, um Arzneimittelpreise zu senken.

Im Rahmen des vom Bundesrat im März 2018 beschlossenen Kostendämpfungsprogramms werden derzeit auch für den Bereich der Arzneimittel von Experten vorgeschlagene und weitere Massnahmen geprüft. Die Festigung der Möglichkeit, Preismodelle umzusetzen, ist nur eine davon. Der Bundesrat erwägt ebenso, die rechtlichen Grundlagen zu konkretisieren und zu festigen, damit Preismodelle in Zukunft analog zum Ausland vertraulich umgesetzt werden können. Die Gesetzesvorlage soll dem Parlament voraussichtlich im Jahr 2020 unterbreitet werden. Im Rahmen der Erläuterung werden voraussichtlich auch die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel aufgegriffen, und es wird dargelegt, wie die vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostendämpfung beitragen werden. Deshalb ist es derzeit nicht angezeigt, den geforderten Bericht zu verfassen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.