19.3498 · Interpellation · 2019-05-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit dem am 1. Januar 2018 in Angriff genommenen Projekt Dazit sollen die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) digitalisiert und damit insbesondere die Zoll- und Abgabenerhebungsverfahren vereinfacht werden. Zudem soll mit diesem Projekt der Schutz der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Staates vor grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Einwanderung verbessert werden. Teil des Projekts ist auch die Transformation der Zollstellen. Aus Rationalisierungs- und Effizienzgründen soll es nur noch eine einzige Plattform geben, auf der alle Aufgaben vereint sind (Personen-, Waren- und Verkehrsmittelkontrolle und Sicherung der Grenzen; eine Ausnahme bildet die Zollfahndung). Diese Organisation bringt aber offenbar auch einige Änderungen bei den Anforderungen an das Personal mit sich. In einer eben veröffentlichten Stellenausschreibung sucht die EZV nach einer Zollfachperson (für die auf verbotene Waren spezialisierte Einfuhrkontrolle und die Einziehung gefährlicher Substanzen). Diese Person muss nicht das Schweizer Bürgerrecht haben; die Niederlassungsbewilligung C reicht. Hier gilt es, darauf hinzuweisen, dass das Grenzwachtkorps der Militärgerichtsbarkeit untersteht; bisher konnten nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger eingestellt werden, die im Übrigen periodisch vom militärischen Nachrichtendienst einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ist es zudem ausdrücklich verboten, in einem anderen Land Militärdienst zu leisten. Solange dieses zu Recht bestehende Verbot gilt, sollte es auch im umgekehrten Fall gelten. Zu der laufenden Umgestaltung der EZV war in den Medien zu erfahren, diese Umgestaltung umfasse auch die Einführung eines einheitlichen Berufsbildes, das künftig dasjenige der Grenzwächterinnen und Grenzwächter (Personenkontrolle) und der Zollfachleute (Warenkontrolle) ersetzen solle. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielten eine gemeinsame Grundausbildung in Waren-, Personen- und Verkehrsmittelkontrolle und spezialisierten sich anschliessend in einem der drei Bereiche. Ebenfalls den Medien zu entnehmen ist, dass alle die gleiche Uniform tragen und bewaffnet werden, je nach Aufgabe mit Feuer- oder anderen Waffen.
Darum frage ich den Bundesrat:
1. Können in Zukunft Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit der Aufrechterhaltung der Sicherheit an der Grenze betraut werden? Wenn ja, sind aufgabenabhängige Ausnahmen vorgesehen?
2. Können Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C künftig für Aufgaben, die eine Bewaffnung voraussetzen, eingestellt werden?
3. Gibt es einen Mangel an in diesem Bereich qualifizierten Schweizerinnen und Schweizern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die aktuellen Rekrutierungsvorschriften für die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) sehen bezüglich Staatsangehörigkeit für das Grenzwacht- und Zollpersonal verschiedene Anforderungen vor:
Für das bewaffnete und uniformierte Grenzwachtpersonal ist die Schweizer Staatsbürgerschaft erforderlich. Für das Zollpersonal ist die Schweizer oder Liechtensteiner Staatsbürgerschaft oder ein ausländisches Bürgerrecht mit Niederlassungsbewilligung C erforderlich.
Von den aktuell 4741 Mitarbeitenden der EZV sind 70 Mitarbeitende nicht im Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft. Diese Zahl umfasst auch die Unterstützungsdienste.
Der Bundesrat wird im Rahmen der Weiterentwicklung der EZV prüfen, für welche Funktionen inskünftig die Schweizer Staatsbürgerschaft erforderlich ist.
2. Für das Personal, das nach Artikel 228 der Zollverordnung Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel einsetzen darf, besteht kein Staatsbürgerschaftserfordernis.
3. Abgesehen von gewissen Spezialisten- und Fachfunktionen ist derzeit kein Mangel an qualifizierten Schweizerinnen und Schweizern festzustellen.
Antwort des Bundesrates.