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19.3510 · Interpellation · 2019-05-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Sowohl in der G-7 wie in der OECD wird nachgedacht über einen effektiven Mindeststeuersatz auf internationaler Ebene. Dem "Handelsblatt" vom 18. Oktober 2018 ist zu entnehmen, dass Deutschland und Frankreich sich in der OECD für ein "Beps 2.0" einsetzen, das es ermöglichen würde, auf internationaler Ebene einen effektiven Mindeststeuersatz für die Unternehmensbesteuerung einzuführen. Der deutsche Finanzminister hat in der OECD schon einen konkreten Vorschlag eingebracht. In einer noch aktuelleren Meldung vom 27. Februar 2019 berichtete Reuters, der französische und der amerikanische Finanzminister hätten sich bei einem Treffen einig gezeigt darüber, dass für Unternehmen auf internationaler Ebene ein effektiver Mindeststeuersatz eingeführt werden müsse.

Ich bitte den Bundesrat daher:

1. darüber zu informieren, in welchem Stadium sich seiner Kenntnis nach die Überlegungen zu einem effektiven internationalen Mindeststeuersatz für Unternehmen befinden;

2. anzugeben, wann sich seiner Ansicht nach in der OECD eine einvernehmliche Lösung zu dieser Frage abzeichnen könnte, dies aufgrund der Erfahrungen, die mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses, mit dem automatischen Informationsaustausch und mit dem Beps gemacht wurden;

3. anzugeben, ob die Kantone über diesen Prozess in der OECD informiert werden und, falls ja, auf welche Art;

4. zu bestätigen, dass die Schweiz sich an diesem Vorhaben, einen effektiven internationalen Mindeststeuersatz für Unternehmen einzuführen, aktiv beteiligt;

5. präzise anzugeben, wie und mit welchen Vorschlägen die Schweiz an diesem Prozess teilnimmt.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Am 29. Januar 2019 hat die OECD eine Grundsatzerklärung zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft veröffentlicht. Das Papier skizziert die Arbeiten, die die OECD in diesem Bereich plant. Dazu gehört auch die Prüfung von Massnahmen zur Begrenzung des Risikos, dass Gewinne in Unternehmenseinheiten verschoben werden, die nicht oder wenig besteuert werden. Für den Fall, dass Einkommen bzw. Zahlungen keiner Mindeststeuer (in noch festzulegender Höhe) unterliegen, wurden zwei konkrete Massnahmen vorgeschlagen: zum einen eine Regel zur Hinzurechnung von Gewinnen und zum andern ein Steuerabzug für Zahlungen, die Gewinnverkürzungen bewirken. Die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung beruhen auf der Erkenntnis, dass das Fehlen multilateraler Massnahmen unkoordinierte einseitige Massnahmen fördert, mit negativen Folgen für alle Länder.

Vom 13. Februar bis am 6. März 2019 hat die OECD eine öffentliche Konsultation durchgeführt und Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen eingeholt. Am 31. Mai 2019 hat die OECD einen von den Mitgliedstaaten des Inklusiven Rahmenwerks zu Beps genehmigten Arbeitsplan veröffentlicht. Viele technische Aspekte der Vorschläge sind noch zu klären. Auf Ende 2020 ist ein Schlussbericht über die Arbeiten geplant. Die gegenwärtige Diskussion konzentriert sich auf die materiellen Aspekte der Vorschläge. Die Form der allfälligen Lösung (Mindeststandard oder Empfehlung) und der Zeitplan für die Umsetzung stehen noch nicht fest.

3. Die Kantone werden vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) im Rahmen der Arbeitsgruppe E-Commerce der Schweizerischen Steuerkonferenz in die laufenden Überlegungen und Arbeiten regelmässig einbezogen.

4./5. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der OECD auf diesem Gebiet. Sie konsultiert die interessierten Kreise, insbesondere die Kantone, die Wissenschaft und die Wirtschaft, koordiniert ihre Position mit anderen Staaten und analysiert die diskutierten Optionen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden regelmässig über die laufenden Arbeiten informiert, so letztmals am 17. Mai 2019 (WAK-N) und am 18. Februar 2019 (APK-S).

Die Schweiz setzt sich für einen globalen, multilateral erarbeiteten Konsens, für langfristige Lösungen und für einen fairen Steuerwettbewerb ein. Sie wirkt darauf hin, dass künftige Entwicklungen in diesem Bereich die Innovation nicht behindern und dass Gewinne dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung erbracht wird.

Antwort des Bundesrates.